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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Yvonne Zimmermann am 04. Mai 2016
10461 Leser · 14 Kommentare

Innenpolitik

Härtere Strafen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

nun ist es leider auch in unserer Familie passiert. Meine Mama 65 Jahre und meine Oma 86 Jahre wurden am Montag überfallen und ausgeraubt sowie mit einem Messer verletzt. Ich bin schockiert und bitte Sie um mehr Sicherheit und härtere Strafen. Es ist schrecklich und ich habe Angst in Deutschland. Was soll das werden??? Nicht nur dass das Geld fehlt, viel schlimmer ist der seelische Schmerz. Wer heilt das?
Mit freundlichen Grüßen
Y. Zimmermann

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 27. Mai 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Zimmermann, sehr geehrte Frau Lange,

vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Weil beide Fragen inhaltlich zusammengehören, beantworten wir sie zusammen.

Es ist selbstverständlich die Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger. Dazu hatten wir letzte Woche in diesem Forum bereits Stellung genommen.

Die Kanzlerin hat zuletzt in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 22. Mai 2016 gesagt: „Wir stocken unsere Polizei auf, um den Menschen noch mehr Sicherheit zu geben. Wir bemühen uns um eine bessere und frühere Integration, um aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Diese Prozesse brauchen Zeit.“

Das vollständige Interview können Sie unter diesem Link abrufen:

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2016/...

Die Bundeskanzlerin hat mehrfach ihre Empörung über sexuelle Attacken ausgedrückt. Derartige Taten verlangen nach einer harten Antwort des Rechtsstaats. Die zuständigen Behörden müssen alles daran setzen, die Schuldigen so schnell und so vollständig wie möglich zu ermitteln. Und sie dann ohne Ansehen ihrer Herkunft oder ihres Hintergrundes bestrafen.

Klar ist, dass sich jene, die hier Schutz und Zuflucht finden, ebenso wie die Bürger unseres Landes an die Rechts- und insbesondere auch an die Werteordnung des Grundgesetzes und unserer Gesellschaft halten müssen.

Am 24. Mai 2016 hat die Bundesregierung bei ihrer der Tagung in Meseberg ein Integrationsgesetz auf den Weg gebracht. Es sieht - nach dem Prinzip des "Förderns und Forderns" – Angebote und Pflichten für Flüchtlinge bei der Integration vor.

Menschen, die unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen unser Land zügig verlassen. Die Bundesregierung verfolgt eine Reihe von Maßnahmen, die tatsächlich sicherstellen sollen, dass die Ausreise erfolgt. Auch bei den Ländern gibt es eine große Bereitschaft, diejenigen abzuschieben, die ausreisepflichtig sind.

Im letzten Jahr hat sich im Vergleich zu 2014 die Zahl der Abschiebungen verdoppelt. Auch die freiwilligen Rückreisen sind fast zweimal so hoch. Die Bundesregierung arbeitet daran, diese Zahlen weiter zu steigern.

Bei Straftätern lagen die Hürden für Ausweisungsverfügungen bislang zu hoch. Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht hat die Bundesregierung diese unmittelbar abgesenkt. Mit dem Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffällig gewordener Ausländer hat sie das Ausweisungs- und Asylrecht gegenüber kriminellen Ausländern verschärft.

Weiter Informationen dazu finden Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01...

Weitere Informationen zu Flucht und Asyl finden Sie hier:

https://www.bundesregierung.de/fluechtlinge

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (14)Schließen

  1. Autor Bea Schmidt
    am 04. Mai 2016
    1.

    Man weiß ganz genau, dass man der Kriminalitätslawine nicht und nie mehr Herr werden wird - und setzt die Grenze einfach weiter herunter... Mich macht dieser völlig fehlgeleitete Vorschlag der SPD sprachlos...

  2. Autor Yvonne Zimmermann
    am 06. Mai 2016
    2.

    Strafen sollten so geregelt sein, dass man diese Strafen nicht erhalten möchten und somit erst gar nicht auf die Idee kommt diese zu gehen. Menschen sollten diesbezüglich zurückschrecken. Doch leider sind diese hier so mild und außer einer Belehrung kommt meist nicht viel raus. Das finde ich schrecklich und ist für mich unbegreiflich.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 07. Mai 2016
    3.

    Ich sehe das genauso, wie Yvonne Zimmermann.
    .
    Schlimm ist leider die Aufklärungsqote! Alle Verbrecher, begehen
    ihr Verbrechen in der Annahme, dass sie nicht erwischt werden.
    Und, leider liegen ihre Chancen sehr hoch. Wenn dann kleine
    Diebstähle gar nicht mehr geahndet werden sollen, wo soll
    das dann hinführen. Geschäftsführer sollten die Recht
    erhalten, dass 100 fache vom Wert des Geklauten
    einziehen zu können. Der Dieb muss dann aus-
    gelöst werden. Und wenn er das nicht wird
    muss er in ein geschlossenes Arbeitslager
    und dort den Betrag erarbeiten und
    an den Geschädigten zahlen.
    .
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Laden-
    diebstähle von 100 auf 5 sinken würden.
    .
    Wenn ein Verbrecher ein Oma und einen Uropa
    mit einem Messer bedrohl, sollte er als erstes
    an die beiden jeweils 5 TEUR Schmerzens-
    geld bezahlen, bevor der Prozeß beginnt.
    .
    Wenn er das nicht kann oder will! Ab ins
    Arbeitslager bis die alten Leute das Geld
    erhalten haben. Anschließend kann der
    Strafprozeß gegen die Verbrecher
    beginnen. Ganz sicher würde
    das bei der Verbrechens-
    bekämpfung helfen.

  4. Autor I. Schramm
    am 14. Mai 2016
    4.

    Das Problem hierzulande ist meines Erachtens, dass "kleineVergehen"', wie Strafzettel nicht bezahlt, bei Deutschen mehr geahndet werden, als wiederholte Straftaten von Asylbewerbern, da diese sowieso nicht abgeschoben werden können. das kann nicht sein und macht unglaubwürdig!

  5. Autor Erhard Jakob
    am 18. Mai 2016
    5.

    Ich schließe mich der Meinung von *I. Schramm* uneingeschränkt an.
    Das macht unsere Demokratie bzw. unseren "Rechtsstaat" bzw.
    unsere Judikative unglaubwürdig. Ganz im Gegenteil!
    .
    Mit solchen *Gefälligkeitsgutachten* werden im Volk Wut, Hass,
    und >Selbstjustiz< gefördert. Wir sollten diese Wut unter der
    Bevölkerung und die gefühlte Ungerechtigkeit
    im Land nicht unterschätzen.

  6. Autor Stefan Duscher
    am 18. Mai 2016
    6.

    Es geht doch nicht um schärfere Gesetze, sondern um den Umstand, dass es nicht ausreichend Polizisten gibt und die ach so liberale 68er-Generation in der Politik und Gesetzgebung nahezu alle Formen der präventiven Überwachung von Gefahrpunkten mittels Kamera etc. Verhindert hat. Wer mehr Sicherheit will, muss bei den Freiheitsrechten Abstriche machen. Ausserdem zeigen Länder wie zum Beispiel die USA und China, dass steenge Gesetze allein nicht signifikant Verbrechen reduzieren, sondern nur die Gewalt bei deren Durchführung erhöhen.

  7. Autor Stefan Duscher
    am 19. Mai 2016
    7.

    @ Rosi Steffens: Sie haben im Ansatz Recht, geben aber in Ihrem letzten Satz die Antwort, warum es in der Praxis eben nicht funktioniert. Natürlich wäre es schöner, wenn es besagte Verbrechen nicht gäbe, die Realität ist aber anders. Und wenn man die Wahl hat zwischen Strafverfolgung und Straftatverhinderung, dann muss der Schwerpunkt zugunsten der Prävention liegen. Dieses publikumswirksame Gejammer, wenn wieder irgendwo ein widerliches Verbrechen passiert, mag zwar emotional begründet sein, es macht die Tat aber nicht ungeschehen; auch eine Strafe macht die Tat nicht ungeschehen.
    Ich halte es für eine Schande, wie wenig teilweise ein Menschenleben wert zu sein scheint, aber dennoch ist es Realität. Hier muss der Schutz potentieller Opfer VOR der Straftat im Fokus stehen und dies kann eben nur durch stärkere Überwachung erfolgen.

  8. Autor Stefan Duscher
    am 21. Mai 2016
    8.

    @Rosi Steffens: Ich widerspreche Ihnen ja gar nicht, ich sage nur, dass Ihre Ideen nicht weitreichend genug sind. Niemand will einen totalitären Überwachungsstaat, aber es gibt ja objektiv beweisbare Sachverhalte, die belegen, dass zum Beispiel die Überwachung von Brennpunkten mittels öffentlicher Kamera dazu geführt haben, dass diese Brennpunkte entschärft wurden. Und denken Sie nur mal an die ganzen Fahndungen, bei denen die Täter erst mittels Bildaufnahmen überhaupt zur Fahndung ausgeschrieben werden können. Auch werden solche Maßnahmen deutlich schneller umsetzbar sein, als eine Aufstockung der Polizeikräfte. Ich denke, wenn dadurch nur ein einziges Menschenleben gerettet oder ein einziger Tötungsdelikt verhindert werden kann, dann ist der Aufwand gerechtfertigt. Das eigentlich Unerträgliche ist doch, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen zu Schaden kommen, mit den Kosten für Polizei und Gerichtsbarkeit abgewogen werden: Ein Menschenleben darf nicht Gegenstand einer Kalkulation sein.

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