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Abstimmungszeit beendet
Autor bbb rrr am 24. Mai 2016
7127 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Ausländerrecht

Sehr geehrte Frau Merkel,
in der Kriminalstatistik 2015 steht das 400 000
mal das Ausländerrecht gebrochen wurde.
Ich nehme an das diese Gesetzesverstoße zum
Großteil illegale Grenzübertritte sind.
Ich persönlich fand ihre Politik der offenen Grenzen und
die Tatsache das Tausende ohne Pass in unser Land
gekommen sind, für die Sicherheit unseres Landes
verheerend.
Nun meine Frage : Werden die illegalen Grenzübertritte
überhaupt verfolgt?
Oder wird wieder ein deutsches Gesetz nicht beachtet?

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Stefan Duscher
    am 24. Mai 2016
    1.

    Wieder ein polemischer Beitrag mehr :-( Der Vorbehalt des Gesetzes sowie der Vorrang des Gesetzes ergibt sich doch schon aus dem Grundgesetz, z.B. Art. 20 i.V.m. Art 79 GG. Manchmal möchte man die Verfasser von Beiträgen fragen, wie sehr sie denn die deutschen Gesetze kennen.
    Auch steht es jedem Bürger, der beweisbar darlegen kann, dass eine Behörde sich nicht die Gesetze hält, frei Dienstaufsichtsbeschwerde oder Strafanzeige wegen Rechtsbeugung zu erstatten. Auch bietet unsere Demokratie eine Vielzahl an Mitwirkungsmöglichkeiten, allerdings muss man da eben Fakten und konstruktive Vorschläge liefern, nicht nur Vorurteile und Polemik.
    Wenn Sie zum Beispiel Defizite in der aktuellen Gesetzeslage sehen, dann schreiben Sie eine Petition, dazu haben Sie das Recht.

  2. Autor bbb rrr
    am 13. Juni 2016
    2.

    Jetzt steht in der Presse das die meisten Anklagen fallen gelassen
    werden, weil die Angeklagten unter die Genfer Flüchtlingskonventionen
    fallen.
    Aber tun sie das wirklich?
    Die ganzen Wirtschaftsflüchtlinge fallen nicht unter die Flüchtlingskonvention.

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