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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Abstimmungszeit beendet
Autor Alexander Waubke am 27. Mai 2016
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Innenpolitik

Neue Tabakverordnung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich habe eine Frage an Sie.

Aufgrund der am 20.5.16 in Kraft getretenen neuen Tabakverordnung ist es mir nun unklar, ob der Erwerb bzw. Konsum von Wasserpfeifentabak (sog. Shishatabak) weiterhin erlaubt ist. Der Gesetzgeber führt diesen Tabak nicht explizit auf, was zu Unklarheiten führt.
Auf der Weiseite der Bundesregierung heißt es dazu nur:
"Jetzt sind Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen verboten, wenn sie ein charakteristisches Aroma haben, Aromastoffe oder technische Merkmale aufweisen, die den Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität verändern. Ebenso, wenn der Filter, das Papier oder Kapseln Tabak oder Nikotin enthalten."

Daher meine Frage an Sie:
Ist Wasserpfeifentabak (mit und ohne Aroma) weiterhin erlaubt oder gibt es Einschränkungen?

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Waubke