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Abstimmungszeit beendet
Autor Werner Buhne am 09. Juni 2016
6809 Leser · 15 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Heiko Maas: Justiz-Angriff auf unser kulturelles Selbst.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Ihr Justizminister verweigert es die fremdkulturelle Bedeutung, auch Bedingtheit der 'neuen Sexualstraftaten' anzuerkennen.

Und dieses ist das Problem:

Bei dieser Kategorie von Verbrechen sind in der Regel die rein physischen Beeinträchtigungen relativ nebensächlich. Der Kern ist immer ein Angriff, ein nachhaltiger Angriff, auf die Persönlichkeit der Opfer. Und 'Persönlichkeit', bzw.Angriffe auf die Persönlichkeiten sind denk-notwendigerweise immer eine Frage des existierenden sozio-kulturellen Kontextes, und sie sind auch ohne den maßgeblichen soziokulturellen Bezugsrahmen überhaupt nicht zu bewerten.---Sollen relevante Bestandteile von schweren Straftaten, spezifische Erniedrigungsakte fremdkultureller Genese, - und das zum Schaden der Opfer natürlich - einfach weg-'jurisdiktiert' werden?

Wir stehen vor der Gefahr, dass ein ideologisch (oder wie auch immer) verblendeter Bundesjustizminister mit den Mitteln der Sexualstrafrechtsreform einen versteckten aber verheerenden Angriff auf unsere Kultur und unsere letztlich psychisch empfundene (!) kulturelle Identität lanciert.

Geschichtsstunden-Ergänzung: Es war nicht ohne Grund der "Vogt" Gessler, der auf den Widerstand des Schweizer Nationalhelden Wilhelm Tell traf. Der "Vogt" war nicht der 'Herrscher', sondern er war nur derjenige, der die Rechtshoheit ausübte. Das sogenannte "Recht" ist aber selber ein mächtiger - ja schlichtweg der zentrale - Herrschaftsmechanismus, und damit aber auch leicht ein Mechanismus der Unterdrückung.

Müssen wir deshalb hier nicht äußerst wachsam sein, Frau Bundeskanzlerin? Und - Es ist doch IHRE Aufgabe - auch hier - das DEUTSCHE Volk vor Schäden zu bewahren! -- Einmal ganz abgesehen davon, dass das, was Ihr Justizminister so betreibt, ja letztlich immer noch IHRER eigenen Verantwortung obliegt.

Kommentare (15)Schließen

  1. Autor Stefan Duscher
    am 10. Juni 2016
    1.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

    Lassen Sie sich nicht beirren, Herr Maas ist bei seinen Strafrechtsreformen auf einem guten Weg. Natürlich darf es keine Zweiklassenjustiz geben, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft per se Kriminalität unterstellt. Wenn dem so wäre, wären wohl auch alle Freitaler per se Brandstifter.
    zudem wäre eine solche Zweiklassenjustiz gar nicht Grundgesetzkonform. Mein ausdrücklicher Dank an dieser Stelle an die Schöpfer des Art. 79 Abs. 3 GG.
    im Übrigen muss ein Richter sehrwohl auch kulturelle und weltbildliche Motive bei Tätern prüfen und ggf. berücksichtigen.
    Mitunter fällt auf, dass Herrn Buhnes Sorge wegen der Migranten so groß zu sein scheint, dass er hier ständig einschlägige Beiträge schreibt. Sobald man auf die argumentative Ebene abstellt, kommt dann nichts mehr... ich finde es gut, dass nicht alle Mitmenschen in Deutschland so voreingenommen sind wie Herr Buhne. Wie wäre wohl sonst zum Beispiel die Wiedervereinigung abgelaufen ? Zum Glück hat man deren Unterkünfte nicht angezündet und sie stattdessen - unter Ausblenden etwaiger Stasi-Tätigkeiten - mit offenen Armen empfangen. Heute bilden genau jene Bevölkerungsschichten die Hochburgen des Fremdenhasses. Schon komisch. @ Herr Buhne: Wieviele Ausländer wohnen in Ihrer Umgebung ? Wieviele Ausländer wurden Ihnen gegenüber schon kriminell ?

  2. Autor Felizitas Stückemann
    am 11. Juni 2016
    2.

    .... ich bin nicht immer einer Meinung mit Herrn Buhne, der
    oft über das Ziel hinaus schießt. Aber einer Meinung kann
    man auch nicht sein, dass "ein Richter sehr wohl auch
    kulturelle und weltbildliche Motive bei Tätern .........
    berücksichtigen" m u s s ?? Dann wäre ein Ehrenmord
    kein Mord mehr. Zweiklassenurteile gibt es aber nicht.
    Zum Glück.

  3. Autor Werner Buhne
    am 14. Juni 2016
    3.

    Dass Sie meine Meinung nicht immer teilen, Felizitas, das ist ja gut so.Aber, dass ich oft "über das Ziel hinausschiessen" würde, das muss ich entschieden zurückweisen. - Nehmen wir z.B
    deliegenden Gedanken sind einfach knall-richtig - und da ist es mein Verdienst (!), dass ich dieses hier einmal in die Welt gesetzt habe.

    Andererseits weiss ich bei meinen vielen Beiträgen eigentlich auch gar nicht mehr worauf Sie sich vielleicht beziehen könnten. (Auch habe ich ein-zwei Dutzend Kommentare noch gar nicht gelesen -- noch nicht einmal die Antwort des Presseamtes vor vier Tagen auf meinen Top-2-Beitrag).

    Die übrigen Anmerkungen von Ihnen und Liane scheinen sich auf den Kommentar Nr. 1 zu beziehen. Dazu sage ich nichts, da ich die (umfangreichen) Kommentierungen dieses Autors überhaupt nicht mehr lese. (Nachdem ich zu der Überzeugung gekommenen war, dass es sich bei diesem Autor leider nur um lediglich angemasste Fachkompetenz handelt -- und für so etwas kann ich nun einmal überhaupt keine Zeit noch erübrigen.)

  4. Autor Werner Buhne
    am 14. Juni 2016
    4.

    KORREKTUR:
    Ich sehe - nach Absendung, dass da etwas kaputt gegangen ist?!
    3. Zeile muss es heißen:
    realistiscrealistisn

  5. Autor Werner Buhne
    am 14. Juni 2016
    5.

    Nehmen wir zB. mein: "NATO-Austritt der Türkei fordern!" - Natürlich weiß ich, dass dieses kein realistischer Vorschlag ist. Aber die zugrundeliegenden Gedanken sind einfach knall-richtig - und da ist es mein Verdienst(!), dass ...{hoffentlich klappt es jetzt}

  6. Autor Werner Buhne
    am 14. Juni 2016
    6.

    noch 'ne KORREKTUR: Im 2. Absatz unten muss es heißen: Top-1 -- nicht Top-2-Beitrag. Der Top-2 war erst an diesem Montag und ist zur Zeit noch 'weitergeleitet' . Diese Antwort werde ich natürlich unverzüglich lesen, denn hier geht es auch um diese aktuelle und konkrete Sexualstrafrechtsreform.

    zum THEMA: Ähnliche Aspekte spricht bereits Alice Schwarzer in Ihrem Buch an. Aber dieses sollte ich besser in einem Extra-'Brief' speziell aufnehmen. Zum Verständnis des obigen Textes: Spezielle Erniedrigungs- und Demütigungsakte, die - fremdkulturell bedingt - auf die Würde der Europäischen Frauen abzielen, dürfen nicht zu 'Grabschereien' umgedeutet werden, oder mit einheimischen lokalen Sitten - wenn auch juristisch sittenwidrig und sozial kaum akzeptabel - gleichgesetzt werden. Dieses hat zur Folge, dass diese ganz speziellen Demütigungen nicht bestraft, strafrechtlich gar nicht erfasst werden, und die Opfer insoweit völlig in Stich gelassen werden. Darüber hinaus impliziert dieses einen straflosen Angriff auf zentrale Werte unserer Kultur.

    INZWISCHEN: Liebe Rosi, ob Gedanken "richtig" oder "falsch" sein können, ist ein sehr schwieriges Problem innerhalb der Philosophie. Und vorgelagert ist überhaupt die semantische Frage, welche Bedeutung "richtig/falsch" überhaupt zukommen soll, denn dieses ist durchaus vielfältig. Die erdrückende Mehrheit der Philosophen geht aber davon aus, dass "richtig/falsch" als unabhängig von der subjektiven Befindlichkeit der beliebigen Personen anzusehen ist.

  7. Autor Stefan Duscher
    am 18. Juni 2016
    7.

    @Frau Stückemann: Sie verwechseln berücksichtigen mit entschuldigen. Selbstverständlich muss ein Richter die Tatmotive berücksichtigen, auch hat die Staatsanwaltschaft einen Amtsermittlungsgrundsatz. Findet man in der StPO.

  8. Autor Erhard Jakob
    am 29. Juni 2016
    8.

    Hier werden hoch wissenschaftliche Rechtsabhandlungen
    über eine einfache Straftat (Vergewaltigung) geführt!
    Dem Opfer und der Gesellschaft, ist es doch egal,
    ob der Täter Schwarz oder Weiß, Moslem
    oder Christ, ist! Ich verstehe das
    ganze Theater nicht!
    .
    Wichtig ist doch, dass der Täter gegemessen
    bestraft wird. Und das ist doch Sache der
    Judikative und nicht er Exekutive (Bund-
    kanzlerin bzw. Bundesjustizminister).

  9. Autor Erhard Jakob
    am 30. Juni 2016
    9.

    Kompliziert wird es allerdings, wenn es sich bei dem Täter
    um den Sohn des Justizministers handelt. Wir alle wissen,
    dass es ein Gesetz gibt. Welches besagt, dass der
    Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft
    weisungsbefugt ist.
    .
    Wenn das Vergewaltigungsopfer diesbezüglich Strafanzeige
    erstattet, hat der Justizminister >falls was dran ist< das
    Recht und die Möglichkeit die Staatsanwaltschaft
    anzuweisen, dass das *Vor*Ermittlingsver-
    fahren unverzüglich und unaufgeklärt
    einzustellen ist.
    .
    In der Regel wird so eine Anweisung gar nicht nötig sein.
    Weil der/die Staatsanwalt/in schon im >voraus eilenden
    Gehorsam< bereits das Verfahren eingestellt hat.
    .
    Wenn die Anzeigeerstatterin hartnäckig bleibt, werden
    folgende Einstellungsbescheide kommen:
    *
    1. Es besteht kein Anfangsverdacht.
    2. An der Aufklärung der angezeigten
    Straftat besteht kein öffentliches Interesse.
    3. Die angezeigte Straftat ist verjährt und Verjährung
    stellt einen Aufklärungshhinderungsgrund dar.

  10. Autor Felizitas Stückemann
    am 06. Juli 2016
    10.

    Zu 4.Abs. 3: richtig erkannt ! Im übrigen habe ich mit plus
    gevotet. ich verwechsle auch keine Begriffe, wie jener meint.
    Dann hätte ich in meiner damaligen Jura-klausur nicht so gut
    abgeschnitten. Zum Nato-Austritt, Herr Buhne, auch
    Zustimmung, aber da hätten wir die Rechnung ohne die USA
    gemacht. Es geht hier um den Stützpunkt dort. "Über das Ziel
    hinausschießen" soll heissen, mit viel zu vielen Umschweifungen
    das Richige meinen, nichts anderes.

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