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Abstimmungszeit beendet
Autor Uta Fürstenau am 29. September 2016
5565 Leser · 1 Kommentar

Soziales

Rentenversicherung im Einzelfall außer Kraft setzen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Damen und Herren des Bundespresseamtes,
ich würde mich sehr dafür interessieren ob und wie man die Beiträge der Rentenversicherung stoppen kann.
Sicher ist nicht zu verallgemeinern und dies für alle zu fordern, jedoch sollte wie bei der privaten Krankenversicherung es dem Bürger frei stehen, sich privat um seine Zukunft zu kümmern.
Natürlich liegt in der Vergangenheit der Fall von Daniela Augenstein und weitere Vergleichbare Geschehnisse.
Nun zum Punkt: Ich bin der Meinung das Menschen,die an sich, wären sie arbeitslos Anspruch auf Kindergeld hätten, keine Rentenbeiträge bezahlen sollten, besonders Azubis sollten davon ausgenommen werden.
Was sagen Sie zum meiner Forderung?

Um Ihnen ein Beispiel zu nennen,das meiner Person:
Ich verdiene im ersten Lehrjahr 450 Euro brutto, dass entspricht ca 31,6 % des Mindeslohns (bei 8,90/h bei einer 40h Woche). Jedoch fallen natürlich noch Beiträge an, jedoch muss ich sagen, dass kein anderer Beitrag so hoch ist wie der für die Rentenversicherung mit 42,08€, welches ca 9,58% meines Bruttoverdienstes und 46,23% meiner gesamten SV-rechtlichen Abzüge ausmacht. Für Siee mögen diese 42,08 Euro nicht viel Geld sein, jedoch sind sie für mich und alle anderen Auszubildenen ein großer Teil der Lebensgrundlage.
Ich hoffe Sie können mir helfen,da ich auch für Sie keinen Grund sehe den jungen Geringverdienern das Leben in Berlin noch zusätzlich zu erschweren.
Wie sieht Ihre Stellungnahme in diesem Fall aus?
Ich bitte um schnellstmögliche Antwort, Personalstatus mehr als egal.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Fürstenau

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Christine Teichert
    am 29. September 2016
    1.

    Hallo Fr. Fürstenau, das Rententhema wird viel zu wenig angesprochen. Nur ist ihr Vorschlag in meinen Augen nicht umsetzbar. Menschen werden jede Chance nutzen um eine "freiwillige" Ausgabe zu vermeiden. Es muss also Pflicht geregelt sein. Alleinerziehende sind zahlenmäßig zu hoch, sie würden sehr lange ihres Lebens keinen Beitrag leisten. Dazu würden sich Arbeitslose und Niedriglohnbezieher gesellen. Ich bin kein Experte, jedoch sage ich schon lange das dieses System von Adenauer aus den 50' Jahren gut war, aber heute grundlegend geändert werden sollte.
    1.Pflicht wäre ein Verbot für die Regierung die Rentenkasse als Rücklage für zweckentfremdete Sonderausgaben zu missbrauchen. Dann hätte die Kasse bestimmt ein gutes Polster. Aber leider gab es dazu schon eine Klage die verloren wurde. Doch glaube ich an eine Änderung wenn gaaaanz viele klagen.
    2.Pflicht wäre die Einnahmen zu verzinsen. Falls geschehen, dann transparent zu machen. Mein Rentenbescheid enthält keine Angabe von Zinsen.
    1.mögliche Verbesserung sehe ich wenn die Abgabenhöhe in % zusätzlich nach dem Enkommen z.B. 2% von 0-1000,-€ 3% von 1001-2000,-€ u.s.w. gestaffelt würde. Also Azubis entsprechend weniger.
    Ganz besonders deswegen, weil in der Rentenberechnung nur eine Ausbildung bzw. Niedriglohnzeit berücksichtigt wird. Würden sie eine Zweitausbildung machen, dann fällt die 1. samt deren Einnahmen unter den Tisch, weil in der 2. Ausbildung evtl. eine höhere Einnahme erzielt wurde. Oder sie haben zur Überberückung gejobbt.
    Und das ist undenkbarer Besch.... am Volk.
    Gruß Teichert

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