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Abstimmungszeit beendet
Autor C. Teichert am 17. Oktober 2016
5836 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

notwendige Harz4 Überarbeitung

Exkanzler Schröder sagte kürzlich das Harz4 einer Überarbeitung bedarf.
Das erste schwammige Gesetz bekam inzwischen eine klarere Ausführungsstruktur, aber nicht im Sinn der Hilfsbedürftigkeit.
Die Durchführungsverordnung unterliegt allein Herrn Weise der Bundesarbeitsagentur, einem gewinnorientierten Manager.
Bestehende Praxisrichtlinien / Anwendungen unterliegen in grundsätzlich dem Vorteil der Agentur, dazu werden Vorgaben nach dem Wind gedreht. Kundenrechte werden mit Hinternissen versehen, so das dieses Recht nicht erreicht werden kann. Beispielhaft ist das Zuflußprinzip bei Arbeitsaufnahme.
Leistungsauszahlung 30.10..
Arbeitsaufnahmemeldung 15.11.
Arbeitsbeginn 01.12..
Leistungsstopp für 30.11..
erste Lohnzahlung 30.12. (oft erst am 15.01.).
Das Zuflußprinzip ist ausgehebelt.
Der Arbeitslose hat mindestens 1 Monat kein Geld und erhält schlaue Überbrückungsvorschläge:
1. privates Darlehen: Die Familie/Freundschaft wird in ein Finanzloch gezogen. Wegen Niedriglohn wird sie niemals das Geld zurück erwarten können. Einmal ist o.K. aber regelmäßig nicht.
2.Vorkasse beim Arbeitgeber: Der hütet sich wenn er nicht weiß wie lange die Beschäftigung besteht.
3.Kredit bei der Bank: wissentlich lächerlich und diskriminierend.
Niedriglohnarbeitgeber bevorzugen billige, wehrlose Arbeitslose und tauschen sie gegen den nächsten Arbeitslosen vor Probezeitende aus. Anreiz ist die Übernahme der 1. Lohnzahlung durchs AA.
Die Umkehr beginnt, diesmal mit der strikten Einhaltung des Zuflußprinzips.
Einkommenzufluß 30.04.
Arbeitslos ab 01.05.
Erste Leistung am 30.06. (Einkommennutzung bis 30.05., Hilfsbedürftigkeit besteht ab 01.06. grundsätzlicher Auszahlungstag am 30.).
Wieder 1 Monat kein Geld, wieder Schulden.
Der nächste wertlose Job mit identischen Bedingungen wird unter Druck angeboten. Alle Monate das gleiche Spiel.
Gleichartige Abläufe bestehen durchgängig und wiederkehrend. Und vielen Verwandten wurde das Sparguthaben / Altersvorsorge genommen.
Gerechtigkeit ist was anderes.

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Felizitas Stückemann
    am 17. Oktober 2016
    1.

    Das gleiche Spektakel erfährt man bei Rentenbeginn: Ehemals wurde die Rente, wie Lohn und Gehalt, am 1.monatlich ausgezehlt wurde. Nun aber: Letzte Lohnzahlung 01.12., Beendigung des Arbeitsverhälnis 31.12.,
    erste Rentenauszahlung 31.01., also 1 Monat Januar kein Geld.
    Mit der damaligen Umstellung hat man Gewinne erzielt.

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