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Abstimmungszeit beendet
Autor Monika Nilson am 09. November 2016
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Die Kanzlerin direkt

Straffreiheit für muslimische Pädophle

Sehr geehrte Frau Merkel,
Heute - in allen Nachtichten - der Prozess gegen Schleuser und die traurige Geschichte eines Mannes der seine Frau 30 Jahre!!!, seine Tochter 15 und seinen Sohn 8 Jahre verloren hat. Nur der Vater und der 12 jährige Sohn überlebten.
Es ist eine Tragödie und die Verantwortlichen müssen sich vor Gericht verantworten, aber seit wann werden Verbrechen die nachweislich im Ausland begangen wurden nicht mehr konsequent sondern selektiv in Deutschland verfolgt?
Die Schleuser werden strafrechtlich verfolgt da sie ein Seeuntüchtiges Boot zur Verfügung gestellt haben und illegale Einwanderer nach Griechenland gebracht haben. Der pädophile Muslim - der sich jahrelang an einem Kind vergangen hat und seine Familie freiwillig auf das Boot gebracht und freiwillig für die Überfahrt bezahlt hat wird aber nicht für den Missbrauch an dem Kind belangt.
Hier die Erklärung: Mutter 30 Jahre minus das Alter der Tochter 15 Jahre minus 9 Monate Schwangerschaft ergibt Geschlechtsverkehr mit einer 13-14 jährigem durch einen erwachsenen Mann!
Wenn ein Verbrecher Opfer einer Straftat wird - vorallem wenn er diese selbst verschuldet hat - wie die illegale Einreise in die EU - setzt das nicht seine vorherige Straftaten aus.
Wann wird der Pädophile Mann für die sexuelle Ausbeutung der Kinderbraut zur Rechenschaft gezogen? Nach wieviel Jahren verjährt sexueller Missbrauch? Ist das Opfer verstorben - erlischt dann die Schuld des muslimischen Kinderschänders?
Wenn Schleuser die Straftaten im Ausland begangen haben in der BRD vor Gericht gebracht werden, müssen auch die pädophilen Muslime sich für den Missbrauch verantworten!