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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Jie Schiffler am 14. November 2016
5726 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Ablehung der Vorabprüfung nach §36 Abs. 3 BeschV

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

als Neugründerin einer GmbH, Migrantin (deutsche Staatsbürgerschaft seit dem Dezember 2015) und als Opfer der Einkindpolitik wende ich mich heute hoffnungsvoll an Sie!

Die Firma Anklamern Projektgesellschaft mbH hat Antrag auf Vorabprüfung gestellt, der mit immer hanebücheneren Begründungen abgelehnt wird. Bei der telefonischen Abfrage war es kein Problem, eine Kalligrafielehrerin positiv beschieden zu bekommen. Nun sind plötzlich alle Lehrerinnen, egal für was, Pädagogen. Da ich selber Nachhilfe unterrichte (Mathe, Physik, Englisch, Chinesisch, Französisch) fühle ich mich geadelt, weiss aber, dass diese Prüfung falsch ist. Rechtsmittel soll es keinerlei geben. Ansprechpartnerin ist die Arbeitsmarktzulassung Köln. Ich möchte meiner Mutter diesen Arbeitsplatz ermöglichen, damit wir im Herbst ihres Lebens gemeinsam Zeit verbringen können und damit ich mein Sanierungsprojekt finanzieren kann. Die Unterrichtung ist ein nachhaltiger Bestandteil meines Sanierungs- und Denkmalpflegeprogrammes. Ich würde mich sehr über Prüfung und Intervention freuen!

Fragestellung:

Ist eine Kalligrafielehrerin keine Künstlerin? Die Kalligrafin ist eine Küntlerin!
Darf die Bundesagentur für Arbeit ablehnend ohne Gewährung von Rechtsmitteln negative Bescheide erstellen?

Mit freundlichem Gruß

Jie Schiffler