Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor H. Broermann am 14. November 2016
8126 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

neuer Bundespräsident

Mein Mann und ich wünschen uns
Herrn Bundestagspräsident Lammers
als neuen Bundespräsidenten.
Ein Mann mit Humor , der sehr gute
Reden halten kann und etwas darstellt.
Danke und mit freundliche n Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. Dezember 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Broermann, sehr geehrter Herr Rohmeyer,

vielen Dank für Ihre Mails, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Da Sie dasselbe Thema ansprechen, beantworten wir beide gemeinsam.

Leider können wir Ihre Vorschläge zur Wahl des Bundespräsidenten im kommenden Jahr nicht aufnehmen. Der Bundespräsident wird in Deutschland nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Das Wahlverfahren ist im Artikel 54 des Grundgesetzes genau festgelegt.
http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlag...

Die Bundesversammlung hat über 1.000 Mitglieder, mehr als jede andere parlamentarische Versammlung in Deutschland. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Das Gremium tagt in der Regel nur einmal in fünf Jahren. Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt ohne Aussprache.

Die Wahl des Bundespräsidenten ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung. Einzelheiten der Wahl regelt das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2014 sind die Aufgaben und Befugnisse der Bundesversammlung beschrieben: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entsche...

Die Bundesversammlung wird vom Präsidenten des Bundestages einberufen und tritt spätestens dreißig Tage vor dem Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten zusammen. Der Präsident des Bundestages ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Versammlung zuständig. Die nächste Versammlung findet am 12. Februar 2017 statt.

Der Bundespräsident muss ein Deutscher oder eine Deutsche sein, das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

Weitere Informationen:
http://www.bundestag.de/bundesversammlung
http://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Verfas...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung