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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Alexander Fiß am 16. Januar 2017
5999 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Verfassung?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Warum steht eine vom deutschen Volk selbst bestimmte Verfassung seit 1989 aus?

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 10. Februar 2017
    1.

    Im Mai 1949 ist das Grundgesetz verabschiedet worden. Dieses Datum
    gilt auch für die Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Ob es hier-
    für eine Volksabstimmung gab, weiß ich nicht? Ich weiß nur, dass im
    Jahre 1966 über die 2. Verfassung der DDR abgestimmt wurde.
    Hierzu gab es eine Volksabstimmung.

    Im Jahre 1991 ist die Verfassung von Sachsen in Kraft getreten.
    Ich weiß, dass es hierzu keine Volksabstimmung gab.

    Das Grundgesetz gilt bis zur Wiedervereinigung Deutschlands. Aller-
    dings kam es 1990 nicht zu einer Wiedervereinigung Deutschlands.
    Es ist anders gekommen.

    Die DDR wurde in 5 Länder aufgeteilt und diese sind der BRD beigetreten.
    Das heißt, es war keine Wiedervereinigung sondern nur ein Beitritt.

    Die 5 Länder und Ostberlin sind der BRD beigetreten. So gesehen
    brauchte auch keine gemeinsame neue Verfassung ausgearbeitet
    werden. Jetzt ist das Grundgesetz von Westdeutschland =
    die Verfassung für Gesamtdeutschland.

    Ob das Presseamt der Bundeskanzlerin die Frage
    anders beantwortet, weiß ich natürlich nicht?

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