Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor bbb rrr am 24. Januar 2017
6745 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Sozialbetrug

Sehr geehrte Frau Merkel,

eine unbekannte Zahl von Flüchtlingen habt sich mehrere Identitäten zugelegt um
mehrfach Sozialleistungen zu beziehen.
Täglich werden diese Vergehen
inzwischen bemerkt.
Nun meine Frage.
Welches Strafmaß gibt es , für die Angabe falscher Identität und den Sozialbetrug?
Müssen die Sozialleistungen zurückerstattet werden?

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Ingeborg von Platen
    am 24. Januar 2017
    1.

    als weitere Frage wäre anzufügen: welche Konsequenzen hat der Betrug für das Asylverfahren. Sollte es nicht sofort gestoppt und der Antragsteller abgeschoben werden?!!

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.