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Abstimmungszeit beendet
Autor Petra Riedl am 01. März 2017
5126 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Ständige Rechtsverstöße der Staatsanwaltschaften

Sehr geehrte Frau Merkel,

gemäß §152 (2) STPO muss die Staatsanwaltschaft nach dem Legalitätsprinzip arbeiten ebenso nach § 155 sowie §160 STPO
bei den Ermittlungen sowohl belastendes sowie explizit auch entlastende Umstände unparteiisch ermitteln. Dies wird aber zu
mehr wie 80 % nicht gemacht und somit wird vorsätzlich gegen
das GG sowie die anderen Gesetze verstoßen, mehr noch
meines Erachtens stellt es Amtsmißbrauch und teilweise Strafvereitelung im Amt dar, insbesondere, wenn es sich um Kollegen wie Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter handelt.

Die Staatsanwaltschaft ist auch verpflichtet Straftaten zu verfolgen nach §160 Abs1 sobald die Behörde einen Verdacht einer Straftat erlangt, auch dies wird oft nicht gemacht.
Beispiel: Flüchtlinge

Rechtsstattlichkeit wird somit in Deutschland nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt praktiziert.
Wie kann man Staatsanwälte , Richter, usw. die angeblich frei von Einfluß der Politik und Anderen sein sollten, anzeigen, so dass man sicher ist, dass diese nicht nach dem Krähenprinzip begünstigt werden, sondern genau so wie es das Gesetz vorsieht ?

In Erwartung Ihrer Antwort,
verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Petra Riedl