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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Markus Schwind am 28. April 2017
13290 Leser · 18 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Warum ist bewusste Beihilfe und Drängen zum Suizid eines schon psychisch labilen Menschen straffrei ?

Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel,

schmerzhaft mussten wir erfahren, dass die Beihilfe / Drängen zum Suizid in der BRD straffrei ist.

Dies möchten wir ändern.
Ich versuche emotional frei zu schreiben.

Sachverhalt:

Vor ca. einem Jahr wurde ein 23jähriges Mädchen erhängt an der Türe tot aufgefunden. Zuerst sah alles wie ein Suizid aus. Zumal das Mädchen psychisch labil (aber nicht suizidgefährdet, unserer Einschätzung) war. Nach Auswertung ihres Handys durch die StA wurden Chatprotokolle gefunden, die auf die indirekte Mithilfe einer fremden Person hindeuten. Die StA fing nicht mal an zu ermitteln und beruft sich auf die Straffreiheit wenn jemand eine Person bewusst in den Suizid treiben möchte (wie sich später herausstellte zur Befriedigung seiner sexuellen Neigung)

Dieser Mann konnte Dank Ermittlungen durch einen Privat TV Sender ermittelt werden und 2 weitere kurz bevorstehende Suizide vereitelt werden. Die Schuld des Täters und ein Gutachten das die sexuellen Neigungen bestätigt wurde gerichtlich (jedoch andere StA) festgestellt. (Verabredung zum Töten).

Obwohl der Sachverhalt und der mutmaßliche Täter ermittelt sind, weigert sich die StA Bremen immer noch zu ermitteln.

Fragestellung:
Warum ist dieses in der BRD straffrei ?
Können Sie und Ihre Fachleute sowie Herr Maas diese Gesetzeslücke schließen damit der Tot eines jungen Menschen nicht ganz umsonst war ?
Ist dieses Vorgehen aktuell nicht der perfekte Mord ?

Schlussbemerkung:
Sie möchten nicht heute Abend nach Hause kommen und finden erhängt ihr Kind vor, wissen dass ein fremder Mitgewirkt hat und die StA sagt tja ist so.....

http://www.bild.de/news/inland/freitod/schlaegt-das-selbs...

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43559/3320765

http://www.rtl-hessen.de/video/12562/im-internet-zum-selb...

http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/na...

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. Mai 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schwind,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zunächst möchten wir um Verständnis bitten, dass wir uns zu Fragen im Zusammenhang mit laufenden Gerichtsverfahren oder zu konkreten Einzelfällen der Justiz nicht äußern können. Das ist Sache der unabhängigen Gerichte und Strafverfolgungsbehörden

Grundsätzlich gilt zu dem von Ihnen angesprochenen Thema: Beihilfe zur Selbsttötung ist nach geltendem Recht in Deutschland nicht strafbar. Das gilt aber nur dann, wenn das Opfer die tödliche Handlung selbst herbeiführt. Grund für die Straffreiheit: Da die Selbsttötung straflos ist, kann auch die Beteiligung hieran aus Rechtsgründen nicht strafbar sein.

Unter bestimmten, engen Voraussetzungen gibt es im deutschen Strafrecht die Möglichkeit, dass jemand wegen Tötung - in sogenannter „mittelbarer Täterschaft“ - bestraft wird, wenn er eine nicht frei verantwortlich handelnde Person zur Selbsttötung veranlasst. Ob es bei einem solchen Suizid ausreichend Hinweise dafür gibt, dass diese Selbsttötung nicht frei und eigenverantwortlich vollzogen wurde, sondern eine andere Person die Tatherrschaft hatte, klären unabhängige Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (18)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 28. April 2017
    1.

    Selbstmord ist in aller Regel ein Resultat
    von Anderen vor allem Stärkeren.

    Es ist sehr schwierig diese Straftat aufzuklären und zu ahnden.
    Sehr viele Schüler werden in der Schule gemobbt. Manche
    Kinder halten das nicht aus und nehmen sich
    das Leben. Es ist schwierig die anderen
    Kinder zu bestrafen.

    Wenn sich jemand im familiären oder beruflichen Bereich
    gemobbt fühlt und das nicht mehr ertragen will, ist es
    schwierig die *Übeltäter* an die *Kantare*
    zu nehmen.

    Hier denke ich an die Richterin Frau Kirsten Heise aus Berlin.
    Sie hat das alles auch nicht mehr ausgehalten und hat
    sich aufgehangen. Es ist sehr schwierig die
    Übeltäter zu ermitteln und vor Gericht
    zu stellen.

    Auch denke ich in diesem Zusammenhang an
    den Freitod von Hannelore Kohl und
    vielen anderen.

  2. Autor Markus Schwind
    am 01. Mai 2017
    2.

    Hallo Frau Steffens,
    vielen Dank für Ihre Stimme und für Ihren Kommentar.
    Ich gebe Ihnen in vielen Dingen recht.
    Natürlich kann und soll die Kanzlerin sich nicht direkt um das Leben derjenige kümmern, die sich aus der Verantwortung entziehen oder besser gesagt in so einem Zustand befinden wo sie alleine nicht mehr klar kommen und Hilfe benötigen.
    Auch sind natürlich in erster Linie die Eltern Verantwortlich. Auch da gebe ich Ihnen recht.
    Das Problem ist, nicht nur wie in diesem Fall, dass sich sehr viele , gerade junge Menschen sich nicht an die nächsten Angehörigen wenden KÖNNEN und denen die Heile Welt Vorspielen. Das hat nichts mit schlechten Verhältnis zu den Eltern oder schlechten Eltern zu tun. Sondern vielmehr um Scham aber auch falsche Rücksichtnahme ( keine Sorgen machen etc.) Das Lied Die eine die immer Lacht von Steroact bringt es auf den Punkt. Andere tanzen zu dem Lied, ich hingegen kann die Tränen kaum zurückhalten. Eben weil es traurige Wahrheit ist. Viele verbergen ihren Kummer und können verdammt gut schauspielern. Die Eltern wussten nichts über die Schwere der Depression.
    Es kann und darf in meinen Augen aber nicht straffrei sein wenn ein Mensch sich ganz bewusst und vorsätzlich in Suizid Foren anmeldet , ca. 60 junge Frauen anschreibt und diese mit Lügen versucht so an sich zu binden und das Vertrauen erschleicht, nur um schlussendlich zuzusehen wie diese sich erhängen. Nur um seine ( durch Gutachter bewiesen) sexuellen Neigung zu befriedigen. Die Straffreiheit dieses Vorgehens ist laut Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Bremen straffrei. Das Interview liegt mir vor. Darf aus urheberrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. Das möchte ich gerne von der Legislative geändert haben, sodass die Executive und Judikative eine Handhabung haben um ÜBERHAUPT zu ermitteln.

  3. Autor Markus Schwind
    am 01. Mai 2017
    3.

    Es kann nicht sein dass ein privater TV Sender die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden machen muss und den Täter ermittelt und der Executive quasi auf dem Silbertablett liefert und womöglich einen zweiten Tot eines jungen Menschen verhindert. Auch hier wurde nicht wegen Versuchten Drängen in den Suizid verurteilt sondern wegen Verabredung zur Tötung.
    Gerade solche Menschen sind, wie ich es empfinde, sehr vertrauensselig und daher haben solche Menschen ein leichtes Spiel. Das möchte ich ändern. Vlt. verhindert es den nächsten Tot nicht, jedoch ist es einfacher die Gesellschaft vor solchen Menschen zu schützen, indem diese dann hoffentlich ermittelt werden können.
    Perfide kommt in diesem Fall hinzu dass sich das Mädchen NICHT in suzidaler Absicht gehandelt hat, sondern vielmehr dem Menschen geglaubt hat, den Ritz Druck durch eine Nahtoderfahrung erträglicher zu machen. ( Chatprotokolle liegen vor). Angeblich war er Rettungssanitäter, hat Erfahrung und mehrmals schon ohne Gefahr durchgeführt.... In diesem Moment / Situation war sie nicht in der Lage die Tragweite des Handelns abzuschätzen. Sie hat ihm aus reiner Verzweiflung und Hoffnung ihm geglaubt. Um so tragischer ist es dass die Strafverfolgungsbehörde Bremen immer noch keinen Ermittlungsgrund sieht. Mit einer Gesetzesänderung die dieses Vorgehen unter Strafe stellt habe ich die Hoffnung , dass in anderen Fällen ermittelt werden muss. Wer weiß wie hoch die Dunkelziffer ist und Morde als Suizid getarnt sind.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 02. Mai 2017
    4.

    Ich schließe mich der Meinung
    von Rosi Steffens nicht an.

    Wenn ein Mensch (Kind) gemobbt und in den Suizid getrieben wird,
    ist es weniger die Aufgabe der Eltern sondern mehr die Aufgabe
    der Gesellschaft (Staatsanwaltschaft) den Suizid aufzuklären
    und eventuell Schuldige zu bestrafen.

    Wenn jemand aus sexuelle oder anderen Gründen einen
    Mitmenschen in den Selbstmord treibt, dann ist das
    heute schon eine Straftat und wird bestraft.

    Allerdings ist es sicher schwer zu beweisen, dass der Täter
    das Opfer aus niederen Beweggründen in den Suizid
    getrieben hat. Von Vorteil ist zumindest der
    neue *Mobbing-Paragraph.

  5. Autor Markus Schwind
    am 02. Mai 2017
    5.

    Hallo Herr Jakob,
    vielen Dank für den Kommentar.
    Was ich in Bezug auf die Eltern meinte, ist die Tatsache dass Eltern in der ersten Verantwortung stehen zu handeln WENN diese Kenntnisse von Mobbing / Emotionale Bindung erhalten. Sollte selbstverständlich sein, ist es meistens wohl auch, leider jedoch nicht immer. Leider Herr Jakob sieht die Realität anders aus, was die Bestrafung durch sexuelle Neigungen angeht. Das erschüttert nicht nur mich. Es liegen der Staatsanwaltschaft Bremen eindeutige Chat Protokolle vor. (siehe Links im Beitrag, die Zeitung hat noch nicht mal die heftigsten veröffentlicht). Die sexuelle Neigung wurde von Gutachtern bestätigt im Rahmen eines weiteren Prozesses, wo der Tod des jungen Mädchens vorausgegangen war. Obwohl laut Pressestelle des Polizeipräsidiums Fesselungswerkzeug, Stricke und ein Flächen mit Flüssigkeit (vermutlich KO Tropfen) bei ihm am Tattag gefunden wurde, reichte es nur zur Anklage wegen Verabredung zur Tötung, nicht versuchter Mord aus sexuellen Gründen. Der mutmaßliche Täter hat das Todesopfer gekannt, dies hat er vor laufender Kamera eines TV Senders zugegeben. Weiterhin waren Termine in einer Psychiatrie wo sich das Todesopfer selbst gekümmert hatte in Kürze vorgesehen. Das Krankenhaus und ein niedergelassener Facharzt haben einen akuten / möglichen Suizid NICHT attestiert (nicht dabehalten / abgewiesen). Ich selbst habe 8 Monate mit dem Todesopfer gechattet (jedoch in Lebensbejahender Absicht und Aufbau). Es sind Äußerungen gefallen, dass in meinen Augen beweist dass dies KEIN geplanter Suizid war, sondern eher getrieben von dem mutmaßlichen Täter. Trotz all diesen Indizien sieht es die Staatsanwaltschaft Bremen NICHT für nötig wenigstens Ansatzweise zu ermitteln sondern beruft sich auf die Straffreiheit. Also ist ein in den Suizid Treiben (wegen sexueller Befriedigung) in der BRD aktuell nicht strafbar. Wenn ein Kind gemobbt wird und dadurch keinen anderen Ausweg als den Suizid sieht, sollte dies strafbar sein, zumindest die kleine Chance wahrzunehmen sein und zu ermitteln.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 02. Mai 2017
    6.

    Markus (6),
    ich gebe Ihnen doch im vollen Umfang recht. Ich wollte nur darauf hinweisen, wie schwierig es ist, einen Täter die Schuld am Selbstmord
    eines Mitmenschen nachzuweisen.

    Hier geht es besonders um Kinder. Trotzdem möchte
    ich Beispiele von Erwachsenen bringen.

    1. Ein Radiosender hat im Krankenhaus angerufen und sich
    als die Königin von England ausgegeben und eine
    Verbindung mit der werdenden Mutter (hier:
    ihre Enkeltochter) gewünscht.

    Die Krankenschwester hat diesem Wunsch entsprochen.
    Dann stellte sich heraus, dass das nur ein Fake
    war. Und die Krankenschwester wurde
    weltweit als >dumm und dämlich<
    hingestellt. Sie hat das nicht
    verkraftet und sich das
    Leben genommen.

    2. Jürgen Möllemann (FDP) hat sich ebenfalls
    das Leben genommen. Wer ihn dazu
    getrieben hat, weiß ich nicht.

    3. Das gleiche gilt bei Uwe Barschel (CDU).

    In allen Fällen ist es schwierig, die Hinter-
    männer (Frauen) zu bestrafen.

  7. Autor Markus Schwind
    am 02. Mai 2017
    7.

    Hallo Frau Steffens,
    ja der virtuelle Raum wird von vielen noch als rechtsfreie Zone angesehen. In diesem konkreten Fall war der Täter sich sehr wohl über die Tragweite bewusst. Er hat den Tod von mind. 3 jungen Menschen zumindest in Kauf genommen. Dies war ja sein Ziel. Er hat sich den virtuellen Raum herausgesucht, eben weil dieser wertefrei und scheinbar anonym ist. Dass das Todesopfer seiner Aufforderung NICHT nachgekommen ist, die Chat Protokolle zu löschen und die Eltern mutig waren an die Öffentlichkeit zu gehen und ein privater TV Sender recherchiert hat, konnte er Dank durch einen Zufall ausfindig gemacht werden. Sonst wäre dieses nie so ans "Licht" gekommen. Dennoch ist es immer noch schwer bis unmöglich, Täter zu ermitteln, wenn man nur den virtuellen Raum betrachtet. Kinder aber auch gerade labile Menschen sind sehr vertrauensselig und fassen schnell vertrauen. Da kann man aufklären so viel man möchte, ab einem Alter wird es mehr als schwierig. Ich selbst habe dies bei meiner (damals) kleinen Schwester erfahren. Jedoch müssen Eltern auch interessiert sein, was die Kinder im Internet tun. Zusätzlich müssen Eltern aber auch die virtuelle Welt und die Apps wie Younow, Insta, FB, WA etc. verstehen. Da hilft keine Schau hin Kampagne. Wenn Kinder gefragt werden auf Younow ob ihre Eltern wissen was sie tun, kommt die Antwort: Ja wissen die Eltern, aber wissen nicht was das ist.... Oder Suchen Sie auf Insta nach Schlagworten wie SVV oder Ritzen. Wie viele sind Kinder? Viele Eltern und selbst geschulte Pflegeeltern wissen (vermutlich) nichts davon.
    Zurück zum ursprünglichen Thema: Ich hoffe es wird leichter fallen wenn das Bewusste und eindeutige Drängen in den Suizid gerade für die Menschen die verzweifelt einfach nur Hilfe bzw. jemanden zum Zuhören suchen, strafbar sein wird. Dann muss wenigstens versucht werden zu ermitteln.

  8. Autor Markus Schwind
    Kommentar zu Kommentar 6 am 02. Mai 2017
    8.

    Das ist alles richtig. In den meisten Fällen dürfte es in der Tat sehr schwer sein zu unterscheiden, was ist wirklicher aus freien Stücken, ein Suizid oder ein bewusstes Drängen dahin.
    Jedoch sollte auch in diesen Fällen, sofern diese sich im Geltungsbereich der Judicative der BRD befinden, zumindest ansatzweise ermittelt werden. Bei den von Ihnen aufgeführten Fällen, zählt der öffentliche Druck eine Rolle und der Promi Bonus (in meinen Augen) das ermittelt wurde. Es ist noch mal schlimmer wenn ein Täter gezielt labile Menschen heraussucht und diese ganz bewusst in den Suizid treiben möchte (um sich sexuell zu ergötzen), [all das ist bewiesen und lag dem Gericht vor, trotzdem nur in einem Fall Verurteilung wegen Verabredung zur Tötung. Die restlichen Fälle werden nicht geahndet, eben weil diese straffrei sind], als wenn jemand u.a. mit dem Druck auf der Arbeit nicht ertragen kann / oder aus Liebeskummer, also aus freiem Willen sozusagen Suizid begeht, wo bewusst ihn keiner gedrängt / überredet hat.

  9. Autor Erhard Jakob
    am 02. Mai 2017
    9.

    Wer *Liebeskummer* als >aus freien Stücken<
    einordnet, ist aus meiner Sicht nicht
    von dieser Welt!

  10. Autor Markus Schwind
    am 06. Mai 2017
    10.

    Ein Gedanken möchte ich noch erwähnen:
    Die aktive Sterbehilfe ist ja in der BRD (noch) strikt verboten.
    Bei einer aktiven Sterbehilfe muss jemand aktiv an dem Sterbeprozess beteiligt sein.
    Der Sterbende möchte aus freien Stücken und freiem Willen sterben.

    Ist es nicht schlimmer wenn jemand sich leicht zu beeinflussende Menschen ( Kinder, labile Menschen) bewusst sucht und diese überredet sich zu töten ? Wenn sich jemand eben nicht aus freiem Willen tötet ? Sondern vielmehr auf einen "Freund" hört und sich umbringt ? Und noch schlimmer wenn diese Menschen leben wollen und kämpfen ! Jeden Tag ! Nur um den Ritz Druck ( oder andren Druck) weg zu bekommen auf jemanden hören der sie einen Monat manipuliert und erniedrigt hat und eine Nahtoderfahrung herbei zuführen , Nahtod ! Nicht Tötung ! Um das Ganze zu komplementieren , dieser jemand dies nur tut um sich daran sexuell zu befriedigen ?
    Und dieses ist von vornherein straffrei laut Staatsanwaltschaft Bremen.

    Es gibt viele Fälle wo sicherlich die Einschätzung und Abwägung schwierig ist, ob es Drängen oder aus freien Stücken war, klar, aber so muss wenigstens die Staatsanwaltschaft zumindest anfangen ernsthaft zu ermitteln. Und kann sich nicht auf die Straffreiheit beziehen.

  11. Autor Erhard Jakob
    am 11. Mai 2017
    11.

    Sterben gehört zum Leben. Das sollte man aushalten.
    Wenn der Mensch sterben will, dann sollte man
    ihn nicht künstlich am Leben erhalten.

    Selbsttötung und aktive Sterbehilfe, ist so sensible
    und diffiziele eine Sache. Die ist viel zu weitläufig
    und vielschichtig, als das ich mich hierzu in zwei
    oder drei Zeilen äussern möchte.

  12. Autor Markus Schwind
    Kommentar zu Kommentar 11 am 11. Mai 2017
    12.

    Ich gebe beiden Kommentatoren (14 und 15) vollkommen Recht. Suizid bzw. was ist ein Drängen / Beihilfe zu definieren und die Grenze zu ziehen ist nicht ganz einfach. Auch dieser "Beispiel-Fall" ist komplizierter als das man es in paar Sätzen schildern könnte. Meine ersten Kommentare musste ich schon in 2 aufteilen, da die Zeichen nicht ausgereicht hatten. Nicht nur mich erschüttert, dass eine Staatsanwaltschaft , trotz eindeutige Beweise, den Chat Protokollen, aber auch die lebensbejahende Protokolle gesehen hat, der mutmaßliche Täter gefasst wurde, in einem anderen Verfahren ein Gutachten diese Neigungen bestätigt und trotzdem sich eine Staatsanwaltschaft sich darauf berufen kann, tun wir nichts ist nicht strafbar. Überhaupt einen "Impuls" und Grundlage gesetzlicher Natur zu haben, damit ermittelt wird. Ich gehe sogar weiter. Ich wünsche mir dass JEDER Suizid grundsätzlich von Behörden hinterfragt werden sollte. Wenn eindeutig ist das niemand einen zum Suizid massiv gedrängt hat, ist es ja gut.

  13. Autor Markus Schwind
    am 11. Mai 2017
    13.

    Frau Steffens sie sprechen mir aus der Seele. Unsere Gesellschaft ist wirklich immer mehr (so kommt es auch mir vor) ICH bezogen. Wie viele kennen ihren Nachbarn nicht ? Immer höher, schneller, weiter... Zufriedensein mit dem was man erreicht hat, ja einfach mehr Menschlichkeit. Viele labile Menschen schämen sich, haben so ein niedriges Selbstwertgefühl, dass sie sich einfach nicht trauen. Auch um andere lieben Menschen aus ihrer Nähe nicht zu beunruhigen, Ich schreibe mit mehreren labilen Menschen, gebe denen etwas Mut und Hoffnung und weiß mehr als die nächsten Angehörigen. Zitat war mal: Ich kann nichts jemanden persönlich sagen weil ich dann demjenigen nicht mehr in die Augen schauen kann. (Vor Scham, vor Angst was er denkt etc.) Und prof. Hilfe ? Lange Wartezeiten und in diesem Fall wurde sie von einem Arzt weggeschickt und in einem KH nicht ernst genommen (Haben nichts festgestellt einige Bilder von den SVV Wunden habe ich gesehen, da ist nichts festzustellen?). Im zweiten KH schon, der Termin stand zur Therapie kurz bevor.

  14. Autor Erhard Jakob
    am 13. Mai 2017
    14.

    Ich wohne in einer sehr kleinen Stadt, in der fast jeder jeden kennt.
    Kurz nach der Wende haben sich vier junge Männer das Leben
    genommen. Sie hatten alle nichts mit Politik zu tun. Es waren
    ausschließlich Unternehmer, welche mit der *Neuen Zeit*
    nicht zu recht kamen. Vor wenigen Jahren hat sich
    wieder ein >Klein-Unternehmer< das Leben
    genommen. Bei allen möchte ich sagen,
    dass sie nicht aus >freien Stücken<
    Suizid begangen haben.

    Ich wurde in eine ähnliche Situation gedrängt.
    Bei der Untersuchung wurde ich von der
    Ärztin gefragt, ob ich schon mal Selbst-
    mordgedanken hatte?

    Mein Antwort:
    *Ich fühle mich physisch und psychisch
    gesund und habe keinerlei
    Suizid-Absichten.*

    Im Abschluß-Gutachten stand/steht:
    *Dem Betroffenen ist suizidales
    Gedankengut nicht fremd.*

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