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Abstimmungszeit beendet
Autor Helena Chotomska am 07. Juni 2017
6388 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Kindergeldnachzahlung als Sondereinkommen (Hartz 4)

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

im August 2016 wurde das SGB II Gesetz geändert und unter anderem seit dann gilt es, Nachzahlungen vom Kindergeld als Sondereinkommen anzurechnen und ggf. wenn durch die Höhe der Nachzahlung kein Leistungsanspruch mehr bestünde, ist die Nachzahlung auf die folgenden 6 Monate gleichmäßig zu verteilen und jeweils anzurechnen. (§11 (3) SGBII).

Erstens: wie kann man das Geld, was einem in der Vergangenheit jeden Monat in der Tasche gefehlt hat zum Einkommen für die Zukunft umwandeln? Ich halte diese Regelung für nicht richtig und der einfachsten Logik widrig.

Zweitens: wenn jemand vor der Gesetzesänderung bereits das Kindergeld beantragt hat und die überlastete Familienkasse den Antrag nicht zeitnah bearbeitet hatte, so dass im Endeffekt das Kindergeld nach der Gesetzesänderung nachgezahlt wurde, ist es korrekt, diese neue Regelung anzuwenden?

Konkret: das in den ersten Monaten des Lebens meines Kindes fehlende Kindergeld, was uns zur Bedürftigkeit vor der Gesetzesänderung geführt hat, macht uns infolge der Nachzahlung im Herbst zu einer nicht mehr bedürftigen (Bedarfs-)Gemeinschaft nach der Gesetzesänderung! Das ist doch absurd, finden Sie nicht?

Ich möchte dazu sagen, dass ich alleinerziehend bin und dass mich das richtig schwer getroffen hat.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Helena Chotomska

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Christine Teichert
    am 07. Juni 2017
    1.

    Frau Chotomska, man hat ein Zuflussprinzip erfunden. Das bedeutet das Datum der Einnahme auf ihren Bankkonto hat Gültigkeit.
    Gern wird übersehen das diese Summe eine Nachzahlung ist. Ihre Bedürftigkeit wird am Tag des Geldeingangs durch eigene Einkünfte als gemindert angesehen. Sie haben am Tag "X" also zuviel Geld. Selbst wenn sie die Miete geschuldet haben hebelt dieses Zuflussprinzip ihre Bedürftigkeit am Tag "X" aus. Dabei ist es unerheblich ob die Nachzahlung wegen Amtsträgheit erfolgt ist. In der Umkehrfunktion von fehlenden Einnahmen (z.B. zu spät bezahlten Gehältern) gilt dieses Zuflussprinzip plötzlich nicht mehr.
    Der Hintergrund sind Sparmaßnahmen der Regierung, wie man sieht wirksame Sparmaßnahmen.
    Ein super schlauer Kopf hat sich die Schweinerei ausgedacht. Aber wer eigentlich ?

  2. Autor R. Gläßer
    am 09. Juni 2017
    2.

    Irgend ein schlauer Mensch hat mal gesagt:
    "Gesetze sind wie Spinnennetze, die kleinen Fliegen fängt man, die großen Brummer fliegen durch"
    Das ist mal wieder der Gipfel der Unverschämtheit des Sozialstaats.
    Ich wünsche dem Verursacher dieses Gesetzes ein Jahr lang unter Verhältnissen zu Leben wie die Autorin des Beitrags.

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