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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Elisabeth Voß am 27. Juli 2017
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Die Kanzlerin direkt

Scheidung Teilungsversteigerung

Sehr geehrte Kanzlerin,

ich habe eine Frage.

Nach einem Scheidungskrieg habe ich das gemeinsame Haus zur Teilungsversteigerung gegeben, nach der Versteigerung bleiben 120000,00€ über.
Warum ist es nicht möglich ohne weitere Prozesse zu führen, den Restbetrag auf die Eigentümer zu verteilen.
Mein Ex Mann und Ich sind je 50% Eigentümer gewesen.
Ich arbeite für 11 Euro die Stunde um Leben zu können, kann mir weitere Prozesse nicht leisten, und das Gericht hält meine 60000,00€ fest wofür ich 30 Jahre gearbeitet habe. Vielleicht ist es möglich die Gesetze der Teilungsversteigerung mal genau zu überprüfen.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Voß