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Abstimmungszeit beendet
Autor Franz Stangl am 22. August 2017
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Familienpolitik

Steuerliche Gleichstellung Alleinerziehender

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
warum werden auch weiterhin Alleinerziehende steuerlich wie Alleinstehende behandelt?
In der gestrigen Fernsehsendung haben Sie der alleinerziehenden Frau versichert, dass sie künftig mit einer steuerlichen Besserstellung durch die Anhebung des Kinderfreibetrags rechnen kann.
Leider kann ich dadurch keine Beseitigung der bisherigen Benachteiligung der Alleinerziehenden erkennen. Von der angekündigten Erhöhung des Kinderfreibetrag profitieren natürlich auch Ehepaare mit Kindern und die steuerliche Diskriminierung der Einelternfamilien bleibt gleich, weil sie weiterhin in Steuerklasse 1 bzw 2 verbleiben und die Steuerklasse 3 den verheirateten Paaren vorbehalten bleibt.
Davon sind auch verwitwete Alleinerziehende nach einem Jahr ebenfalls betroffen.Was sagen Sie einer jungen Witwe, die ihren Mann verloren hat, und nach der einjährigen Gnadenfrist in der Steuerklasse 1 oder 2 landet und nun mit dem halben Einkommen die gleiche steuerliche Belastung zu tragen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Stangl