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Abstimmungszeit beendet
Autor W. Borkmann am 15. September 2017
5161 Leser · 1 Kommentar

Soziales

Menschen mit geistiger Behinderung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich bin rechtlicher Betreuer einer geistig Behinderten Person und versuche nach besten Kräften mein Amt wahrzunehmen.

Meine Betreute erhält zum Lebensunterhalt Grundsicherung und staatliche Zuwendungen für einen Platz in einer Behinderten-Werkstatt.

Vor 2,5 Jahren hat meine Betreute einen Platz im betreuten Wohnen erhalten können und ich beantragte eine Erstausstattung für das Zimmer. Vom Sozialamt wurde ein Betrag von Euro 403,-- bewilligt, sowie ein Teppich im Wert von Euro 50,-- wurde abgelehnt da die Betreute nicht an Asthma erkrankt ist.

Ist es einem Behinderten Menschen, welcher diesen Zustand durch eine Laune der Natur hat, zuzumuten sich Einrichtungsgegenstände gebraucht anzuschaffen bzw. auch schenken zu lassen? Wenn ich nur eine vernünftige Matratze mit Lattenrost kaufen will, dann reichen vielleicht gerade einmal die Euro 403,--.

Ich bin sehr betrübt darüber wie mit den Behinderten Menschen umgegangen wird - unser Staat gibt doch genug Geld für Sachen aus, wo sich später feststellen lässt, dass diese Ausgaben hätten gespart werden können.

Wie gedenken sich unsere gewählten Volksvertreter diesen Mißstand zu verändern?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Borkmann

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 15. September 2017
    1.

    Einerseits bin ich überrascht, dass man einen neuen Teppich
    für 50 Euro kaufen kann. Andererseits kann ich nicht nach-
    vollziehen, dass man bei *Fair-Kauf* keinen gebrauchten
    Teppich für 10 kaufen kann. Viele Geringverdiener und
    Niedrig-Rentner müssen auch dort Produkte kaufen
    um über die Runden zu kommen.

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