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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Abstimmungszeit beendet
Autor Helga Daniel am 18. September 2017
4718 Leser · 1 Kommentar

Soziales

Rentenerhöhungen durch Festbetrag

Im Wahlkampf wird das Thema "Altersarmut" häufig thematisiert.
In dem Zusammenhang könnte ich mir vorstellen, dass es in Zukunft keine prozentuale Rentenerhöhung geben dürfte sondern alle Altersrenten um einen gleichen monatlichen Festbetrag erhöht werden.
Beispiel:
Rentenhöhe € 1.800,00 x 2% = € 36,00
Rentenhöhe € 800,00 x 2% = € 16,00
Im Falle einer 2%igen Rentenerhöhung sollten alle Renten monatlich z.B. um € 25,00 erhöht werden.
Rentenexperten könnten berechnen, wie sich diese Maßnahme auf die Beiträge der Rentenversicherung auswirken würde.
Ich halte auch deshalb diese Maßnahme für vertretbar, weil ja viele staatliche Leistungen ebenfalls in Festbeträgen angehoben werden. (Kindergeld, Hartz IV)