Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Bettina Bachmann am 26. September 2017
5153 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

AFD vs AGG

Seit 2006 gibt es das AGG. An dieses Gesetz muss sich jedes Unternehmen halten und dafür Sorge tragen, dass kein Mitarbeiter diskriminiert wird. Achtet der Unternehmer/das Unternehmen nicht darauf, drohen empfindliche Strafen. Warum ist es in Deutschland möglich, dass eine Partei wie die AFD sich nicht an dieses Gesetz halten muss und anders Denkende, Menschen aufgrund ihrer Herkunft und/oder ihrer Religion etc. öffentlich verunglimpft?
Freue mich von Ihnen zu hören.
Beste Grüße
Bettina Bachmann

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Klaus Fink
    am 27. September 2017
    1.

    Frau Bachmann, es war toll, wenn Sie Ihre Feststellung
    "... dass eine Partei wie die AFD sich nicht an dieses Gesetz halten muss und anders Denkende, Menschen aufgrund ihrer Herkunft und/oder ihrer Religion etc. öffentlich verunglimpft ..."
    noch durch nachvollziehbare Beispiele oder dergleichen etwas konkreter noch unterfüttern könnten.

  2. Autor Klaus Fink
    am 30. September 2017
    2.

    Frau Bachmann, ich verstehe Ihre Frage durchaus und kann diese auch bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen.

    Das AGG verbietet im Arbeitsrecht Diskriminierungen, wie Sie zurecht ausführen. Wenn die AfD somit als Partei bei Einstellungen und Arbeitsverträgen gegen dieses Gesetz verstößt, kann sie mit Bezug auf das AGG belangt werden.

    Wenn einzelne Funktionäre der AfD diskriminierende Aussagen tätigen, kann jeder Bürger Strafanzeige erstatten. Gerichte haben dann zu klären, ob gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf Meinungsfreiheit verstoßen wurde d.h. ob es sich in konkreten Fällen um Beleidigung oder im schlimmsten Fall um Hetze handelt. Dann können Gerichte je nach Schwere Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängen.

    So kürzlich erfolgt durch eine Strafanzeige durch einen - auch ansonsten zu vielen Rechtsfragen immer wieder in den Medien sehr omnipräsenten - ehemaligen vorsitzenden Richter am BGH gegen Herrn Gauland wegen dessen verbalen Vergriff gegen die Integrationsbeauftrage Frau Aydan Özoguz. Ein Gericht wird demnächst in diesem Fall entscheiden.

    Die Aussagen von Frau Özoguz, nach der vereinfachend gesagt, sich die reichhaltige deutsche Kultur nur auf die Sprache beschränken würde, ist aus meiner Sicht natürlich völlig daneben. Aber dies wäre wiederum ein anderes Thema und berechtigt nicht zu beleidigenden oder hetzerischen Angriffen.

    Ich meine, dass der von Ihnen angeführte Beispiel-Bezug auf die "AfD" keines neuen juristischen Rahmens bedarf, da er rechtlich bereits voll umfänglich geregelt ist.

    Fairerweise sollte man aber noch erwähnen, dass es in der Vergangenheit einige zu kritisierende bzw. in besonderen Einzelfällen auch zu ahndende - was meist nicht geschehen ist ! - verbale Ausrutscher von Mitgliedern aller im Bundestag vertretenen Parteien gegeben hat.
    Da sollte man nicht auf einem Auge blind sein !

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.