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Beantwortet
Autor Ilona Langefeld am 17. Oktober 2017
11364 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Familien -Nachzug von /bei Flüchtlingen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte Ihnen gerne eine Frage stellen:

Wie sollen die Flüchtlinge, die ja ALLE ihre Papiere ( Pass, Ausweis, Geburtsurkunden, Ausszüge aus Melderegistern, Zeugnisse .....)
" verloren " haben, nachweisen, dass sie überhaupt Familie haben, die hier nach Deutschland nachziehen sollen???

Ich habe jeden Tag damit zu tun, dass Sozialversicherungsnummern vergeben werden, grundsätzlich erst mal mit dem 01.01. oder 01.07. als Geburtsdatum, weil es ja in Syrien, Irak, Eritrea u.s.w. .....keinen "Geburtstag" gibt oder eine andere Kalender -Umrechnung. ....; ( dass Sie wissen, wie eine Sozialversicherungsnummer aufgebaut ist, setze ich jetzt mal voraus ;) .....

....und wenn dann einige Zeit verstrichen ist, wo "man" sich sicher ist, nicht mehr ausgewiesen zu werden, .......tauchen dann auf einmal doch Orginale, beglaubigte Abschriften etc. auf, die ein ganz anderes, wahres Geburtsdatum belegen.

Das bedarf dann einen sehr hohen Aufwand, die vergebenen Sozialversicherungsnummern mit dem 01. Geburtstag wieder stillzulegen.

Und von den doppelt und dreifach belegten Sozialversicherungsnummern mal ganz zu schweigen ( soll heißen : auf eine Sozialversicherungsnummer sind zwei, drei und teilweise noch mehr Versicherte mit jeweils ihren Zeiten ( Arbeitsamt, Krankenkasse. ....) gemeldet!

Warum?

Entweder, weil in den meisten Fällen einfach falsche Angaben von den Versicherten
( Flüchtlingen ) gemacht werden oder eine Sozialversicherungsnummer untereinander weitergegeben wird! ....

Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Langefeld

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 24. November 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Langefeld,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wer einen Asylantrag stellt, muss seine Identität nachweisen. Dies geschieht grundsätzlich durch einen Pass oder andere Personaldokumente, wie zum Beispiel Geburtsurkunden und Führerscheine. Das Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF) überprüft die vorgelegten Originaldokumente mittels physikalisch-technischer Urkundenuntersuchungen (PTU) auf Echtheit.

Werden keine Ausweispapiere vorgelegt, gibt es alternative Wege, um die Identität glaubhaft zu machen. Diese reichen von medizinischen Untersuchungen oder Befragungen bis hin zum Abgleich von Fingerabdrücken und Sprachanalyseverfahren, um die Herkunft zu bestimmen. Das BAMF kann seit Juli dieses Jahres außerdem Mobiltelefone und andere Datenträger einfordern und auswerten, wenn der Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegt. Mehr Informationen dazu:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2017/EMN/20170...

Jeder, der in Deutschland eine Arbeit aufnimmt, ob Flüchtling oder nicht, braucht eine Sozialversicherungsnummer. Sie hält wichtige Daten der Beschäftigung wie Dauer und Verdienst fest und wird durch die Deutsche Rentenversicherung vergeben. Jede Sozialversicherungsnummer ist einzigartig, Versicherte behalten sie ein Leben lang. Die Nummer dient dazu, jeden Versicherten eindeutig zu identifizieren. Das hilft, Schwarzarbeit und den missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen zu bekämpfen.

Bei der Vergabe von Versicherungsnummern an Asylbewerber und Flüchtlinge sind Fälle aufgetreten, in denen die vorgelegten Dokumenten kein Geburtstag enthielten. Um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen, haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung ein gemeinsames Verfahren zur Ermittlung und Vergabe einer Versicherungsnummer festgelegt. Sollte es dennoch in Einzelfällen vorkommen, dass eine Versicherungsnummer an mehrere Personen vergeben wurde, erhalten alle Betroffenen neue Versicherungsnummern. Die bisherigen entfallen dann.

Hat eine Person mehrere Versicherungsnummern, werden alle bis auf eine stillgelegt. Die Änderung einer einmal vergebenen Nummer ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich - etwa bei einem falsch angegeben Geburtstag. Voraussetzung dafür ist jedoch die Vorlage eines aussagekräftigen Dokuments, das vor Vergabe der Versicherungsnummer erstellt wurde. Diese Regeln für die Vergabe bzw. Änderung von Sozialversicherungsnummern gelten im Übrigen unterschiedslos für alle - ob Flüchtling, EU-Ausländer oder Deutscher.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Ingeborg von Platen
    am 22. Oktober 2017
    1.

    hinzu kommt die grundsätzliche Frage, warum sog. Flüchtlinge überhaupt ihre Familie nachholen können sollten. Wenn der Asylantrag positiv beschieden wird, gilt das doch nur auf Zeit. Also kein Nachzug, keine Integration. Sobald die Lage im Heimatland es erlaubt, sollte die Rückreise angetreten werden.

  2. Autor Felizitas Stückemann
    am 24. Oktober 2017
    2.

    Vergeblich wartet man hier auf einen Kommentar von
    dem ansonsten "Schnellschreiber" Johannes Wollblod !
    Es hat ihm wohl die Sprache verschlagen.
    Das kann nicht mehr angehen, dass weiterhin jeder
    ohne Identität – den Pass vorher weggeworfen - unsere
    Grenzen überschreitet. Damit sind Tür und Tor auch
    für Kriminelle geöffnet ! Zur G20 waren Grenzkontrollen.
    Die GdP bestätigt, dass mehrere hundert Kriminelle ins
    Netz gegangen sind und fordert die Kontrollen fortzusetzen.
    Es darf, wie auch in anderen Nationen üblich, NIEMAND
    mehr OHNE Ausweispapiere in unser Land. Werden solche
    Personen straffällig, können sie nicht abgeschoben
    werden, was ist das für eine Logik ? Wer nichts zu verbergen
    hat, weist sich auch aus: "Hast du Handy hast du auch
    Pass " ---Ferner darf kein Familiennachzug genehmigt
    werden, für solche, die ihre Identität nicht nachweisen
    oder verleugnen. Das muss sich herumsprechen. Dann
    weiß jeder, Pass wegwerfen, nützt nichts, schadet nur.
    In der neuen Legislatur muss gesetzlich geregelt werden
    dass zum Grenzübergang nach Deutschland, ein Pass
    oder ähnliches Dokument vorzuweisen ist. Damit können
    auch unsere hervorragenden Helfer, wie frau Langefeld,
    besser und gerechter arbeiten. Oder soll ihnen das Leben
    und Arbeiten erschwert werden, Frau Bundeskanzlerin ??
    Das Tohuwabohu M U S S ein Ende haben. Wir sind nicht
    die Wüste.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 18. November 2017
    3.

    Ich schließe mich der Meinung von
    Ilona, Ingeborg und Felizitas an.

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