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Abstimmungszeit beendet
Autor Ralf Tempelhahn am 04. November 2017
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Die Kanzlerin direkt

Alternative Antriebe

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
in Bezug auf die derzeitige Diskussion um alternative Antriebe denke ich, man sollte auch die vorhandenen Alternativen wie LPG und CNG einschließen. So ergeben sich zurzeit immer noch erhebliche Vorteile der gasbetriebenen Fahrzeuge in Hinsicht der Umweltbilanz:
Umweltvorteile von LPG gegenüber Benzin bei den limitierten Schadstoff-Emissionen:
+ Verminderung von CO2 um bis zu 15 %,
+ Verminderung von HC um bis zu 60 %,
+ Verminderung von CO um bis zu 80 %,
+ Verminderung von NOX um bis zu 80%,
+ Partikel werden nicht ausgestoßen bei LPG
Hiermit könnte man die Partikel und NOX Problematik in den betroffenen Städten lösen. Auch der CO2 Ausstoß ist nur leicht über dem des Dieselfahrzeuges. Die Umweltbilanz von LPG ist übrigens auch so gut, dass ein LPG Fahrzeug in geschlossenen Hallen betrieben werden kann.
Unbestritten muss die Entwicklung eines Elektroantriebs weiter fortgesetzt werden, zurzeit ist es aber keine Alternative (Schädlichkeit von Lithium, immer noch hoher CO2 Anteil der Elektro Energie, Performance, etc).
Eine Umrüstung eines Benzin-KFZ auf LPG ist faktisch bei jedem Fahrzeug möglich für relativ geringe Kosten.
Leider hat die Bundesregierung die Steuervergünstigung von LPG ab Ende 2018 eingeschränkt un der Einbau ist seit Okt. 2017 stark erschwert (Einzelzulassung nicht mehr möglich)
Nun meine Frage:
Sollte dieses Gesetz nicht eventuell noch einmal überarbeitet werden und sollte man den Gasbetrieb mehr unterstützen (Steuerbegünstigung, Umrüstungsunterstützung, Entwicklungsunterstützung von Gasanlagen, gesetzliche Grundlagen, Umgehung von Fahrverboten, etc.)?
Sollte man nicht in Ballungsgebieten zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln diese Technik vorschreiben (oder eben E Antrieb)?