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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Theresa Biela am 05. Juli 2011
10191 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Alkoholgesetz - Unsere Kinder brauchen Hilfe!

Sehr geehrte Frau Merkel,

Wir brauchen in Deutschland kein Steuererleichterung sondern ein neues Alkoholgesetz. Für Alkohol ab 16 gibt es keine Pros, es gibt nur Contras : Schulabbrüche, Komasaufen, U-Bahn Schläger, Scheidungen, die Krankenkasse ist sehr belastet usw.

Es wird jetzt in jeder Ecke in jeder Stadt nur noch getrunken, die Bilder sind schon erschreckend. Ich bin eine Deutsche aber ich komme aus Polen und sehe den Unterschied, bei uns gibt es sehr viele Studenten und hier wird ab 16 Alkohol getrunken. Qualifizierte Arbeitskraft wird aus dem Ausland geholt, unsere Kinder sind doch nicht dümmer als die im Ausland.

Ein noch größeres Problem ist, dass die 16-jährigen die 12-15 jährigen zum Alkohol zwingen und dabei Spaß haben.

Liebe Frau Merkel, Sie haben schon so viel Gutes für Deutschland getan und wenn hier jemand noch die Kinder retten kann, dann sind Sie es.

Der Schicksal eines 14-Jährige Junge, kommt mir nicht mehr aus dem Kopf. Er schreibt bei www.hilfe.de : "Ich denke nur noch an Selbstmord" Er wurde gezwungen zum Alkohol, dann haben die Jungs Ihn ausgezogen, intime Fotos gemacht und jetzt muss der Junge seine Taschengeld abgeben, sonnst sind die Fotos im Internet. Solche Schicksale wird es immer mehr geben, oder es kommt ein neues Alkoholgesetz.

Warum gibt es in Deutschland Alkohol ab 16 Jahren?
Über eine Antwort wurde ich mich freuen!

Mit freundlichen Grüßen,

Theresa Biela

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 09. August 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Biela,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir stimmen Ihnen in Ihrer Einschätzung zu, dass die gesundheitlichen Risiken übermäßigen und frühzeitigen Alkoholkonsums in unserer Gesellschaft allgemein unterschätzt werden. Die Bundesregierung ist sich der gesundheitlichen und sozialen Risiken von Alkoholmissbrauch und Alkoholsucht bewusst und versucht, durch die Förderung von Prävention und Beratung, regulierende Maßnahmen wie dem Jugendschutzgesetz zum Wohle der Bürger einzugreifen.

Es gilt, verstärkt auf die gesundheitlichen Risiken des Alkoholmissbrauchs, vor allem für junge Menschen, aufmerksam zu machen. Dies ist aber nicht nur eine Aufgabe staatlicher Stellen. Besonders sind hier auch die Eltern gefragt.

Jugendlichen ab 16 Jahren darf Alkohol in geringen Mengen (Bier und Wein) ausgeschenkt werden. Eine Verschärfung bestehender Regelungen wäre dann erforderlich, wenn das angestrebte Ziel - in diesem Fall die Reduzierung des Alkoholmissbrauchs - anders nicht erreicht werden kann. Die Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) fördern zahlreiche Aufklärungs- und Präventionskampagnen. Diese Maßnahmen stärken das Wissen, die Einstellungen und die Fähigkeiten der Menschen, sich gesund zu verhalten, Risiken zu erkennen und zu vermeiden und so für die eigene und die Gesundheit anderer Verantwortung zu übernehmen.

Folgende Angebote richten sich vor allem an Jugendliche: Kinder stark machen zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche sowie erwachsene Kontaktpersonen mit sozialen Kompetenzen auszustatten, die ein suchtfreies Leben ermöglichen. Diese Kampagne, deren gegenwärtiger Schwerpunkt auf dem Freizeit- und Sportbereich liegt, wird in enger Kooperation mit den großen Breitensportverbänden sowie Organisationen aus der Jugendhilfe und Suchtprävention durchgeführt. www.kinderstarkmachen.de

Das Internetangebot kenn-dein-limit info richtet sich an Jugendliche und informiert über Risiken und gesundheitliche Gefahren insbesondere durch von Jugendlichen praktizierten hohen und riskanten Alkoholkonsum. www.kenn-dein-limit.info

NA TOLL!: Die Kampagne will Jugendliche dazu anregen, sich mit dem eigenen Konsum von alkoholischen Getränken auseinanderzusetzen. Die Seite bietet u.a. Informationen über die Auswirkung von Alkohol auf den Körper, einen Wissenstest zum Thema Alkohol und Rezepte für alkoholfreie Cocktails. www.bist-du-staerker-als-alkohol.de

Aber auch andere Angebote und Projekte unterstützen das Anliegen. Der „Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellen“ wurde bis Ende 2011 fortgeschrieben. Damit setzen sich die Branchenvertreter erneut verbindliche Ziele, um den Jugendschutz beim Alkoholverkauf an Tankstellen konsequent einzuhalten.

Mit dem Handelsverband Deutschland wurde im Mai 2010 der „Aktionsleitfaden des Handels zur Sicherung des Jugendschutzes“ vereinbart. Kassenwarnsysteme sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den 90.000 Lebensmittelgeschäften mit einem Signal auf Artikel, die dem Jugendschutz unterliegen, hinweisen und so an die Ausweiskontrollen erinnern.

Im Bereich der Alkoholwerbung setzt die Bundesregierung auf eine funktionierende Selbstkontrolle der Wirtschaft. Werbende Firmen, Medien, Handel und Agenturen müssen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats beachten. Danach ist alles zu unterlassen, was als Aufforderung zum Missbrauch alkoholhaltiger Getränke gedeutet werden könnte. Kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke soll weder über Trikotwerbung bei Kinder- und Jugendmannschaften erfolgen, noch über Werbe- und Sponsoringmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen stehen.

Das Jugendschutzgesetz ist effektiv, wenn es konsequent umgesetzt wird. Die Bundesregierung setzt sich für eine konsequente Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sowie die Förderung der Alkoholprävention in den Schulen und für besondere Präventionsangebote für Eltern ein. Denn die Eltern sollen ihre Kinder dabei unterstützen, „Nein“ zum Alkoholmissbrauch zu sagen.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung