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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Manfred Woinitzky am 24. August 2010
10982 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Alterssicherung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Frau Doktor Merkel,
ohne Relevanz zu "Großrentnern" und die sog. "kleinen Beamten", verweise ich auf das statistische Mittel lt. Rentenzahlungsschichtung der Arbeits- und Sozialstatistik Bundesministerium und frage:

Wie ist es möglich, dass Pflichtversicherte den Wert eines "Einfamilienhauses" in die Rentenkasse einbezahlen und später einen "erhöhten Sozialhilfebetrag" als Rente erhalten. Andererseits für bestimmte Altersversorgungen der "Wert ganzer Siedlungen" aus den Staatshaushalt bezahlt werden, ohne dass hier entsprechende Einzahlungen gegenüber stehen?

Wie ist es möglich, dass die Politik den Einkunftsbeziehern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und Selbständigen grundsätzlich die Befähigung zur eigenverantwortlichen Alterssicherung unterstellt, Politiker sich selber diese Befähigung offensichtlich nicht zubilligen?

Wie ist es möglich, dass simpelste Mathematik der vierten Grundschulklasse (kein Kapital = keine Zinsen und in der Konsequenz, keine Beiträge = keine Renten/Pensionen) nicht in der Versorgung von Renten und Pensionen berücksichtigt wird?

Danke für Ihre Reaktion im Vorwege.

Hochachtungsvoll
Manfred Woinitzky

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 05. Oktober 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Woinitzky,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Grundsätzlich gilt: Personen, die gegen ein Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Bis auf wenige Ausnahmen sind dies also alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Wer mit seinem Einkommen über der so genannten „Beitragsbemessungsgrenze“ liegt, muss für den Betrag, der sie überschreitet, keine Pflicht-Beiträge zahlen. Ein Überschreiten bedeutet aber nicht, dass überhaupt keine Versicherungspflicht besteht: Auch wer mehr verdient, bleibt für die Einkommen bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen (derzeit 5.500 Euro in den alten und 4.650 Euro in den neuen Ländern) versicherungspflichtig.

Richtig ist, dass es in Zukunft weniger junge Menschen geben wird, die Beiträge zahlen. Andererseits gibt es immer mehr ältere Menschen, denen Geld aus der Rentenkasse zusteht. Dennoch geht aus Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung hervor, dass zukünftige Rentnerinnen und Rentner durchschnittlich mehr Geld erhalten, als sie an Rentenzahlbeträgen eingezahlt haben. Durchschnittsverdiener können im Ruhestand also durchaus eine positive, über den Inflationsausgleich hinausgehende Rendite erwarten.

Frauen können sogar insgesamt höhere Erträge erwarten, weil sie im Durchschnitt eine höhere Lebenserwartung haben. Die Beitragsrendite für Neurentnerinnen lag 2009 bei 4,1 Prozent, für Männer bei 3,5 Prozent. Langfristig jedoch werden die Beitragsrenditen voraussichtlich etwas sinken. Wer beispielsweise 2020 in Rente geht, kann als Frau eine Rendite von 3,4 Prozent erwarten, bei Männern sind es 2,9 Prozent. Bis 2040 dürfte die Rentenrendite auf diesem Niveau in etwa stabil bleiben.

In Ihren Ausführungen zu Versorgungsansprüchen im Alter sprechen Sie zum einen die Situation von Politikern an. Zum anderen geht es Ihnen um die Versorgung von Beamten, wobei Sie „kleine Beamte“ von Ihrer Kritik bzw. von Ihren Fragen ausgenommen sehen wollen.

Beide Berufsgruppen waren schon mehrfach Thema von Fragen auf dieser Website.

Zur Versorgung von Beamten weisen wir auf folgende Antwort hin: http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-1893.html

Zur Altersentschädigung und zu Diäten von Abgeordneten erlauben wir uns, auf folgende Antworten hinzuweisen: http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2999.html http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2733.html http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2008.html http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-476.html.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung