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Beantwortet
Autor Thorsten Zoch am 06. September 2010
11037 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Atomkraft - Laufzeit - SuperGAU

Sehr geehrte Frau Merkel,

zum Thema Atomkraft möchte ich Sie mit einem fiktiven Szenario konfrontieren und hoffe, dass Sie dadurch Ihre Sichtweise auf den geplanten Zeitraum zum Atomausstieg überdenken.

Nehmen wir an, es gäbe in unserem Land keine allgemeinen Strom- und Wasserversorger mehr, sondern fast jeder hätte ein Haus mit großem Grundstück und hier die Möglichkeit, seinen Strom selber zu produzieren und sein eigenes Grundwasser zu fördern.

Nehmen wir weiter an, Sie hätten sich vor ca. 10 Jahren ein solches Grundstück gekauft und tun wir so, als ob Sie zwanzig Jahre jünger wären und zwei kleine Kinder hätten.

Als Sie das Grundstück damals gekauft haben, haben Sie gleichzeitig das darauf befindliche Mini-Atomkraftwerk mit übernommen, das Sie mit Strom versorgt.

Den anfallenden Atommüll haben Sie während der letzten 10 Jahre zusammen mit einigen Nachbarn im angrenzenden Wald entsorgt. Dort hatten damals ein paar „Experten“ aus der Nachbarschaft (ebenfalls Atomkraftwerkbetreiber), einen Stollen gegraben und waren überzeugt, dass der Müll dort sicher ist. Für die Entsorgung geben Sie Ihrem Hausmeister ein paar Euro extra, damit er nachts die Brennstäbe in sein Auto lädt und in den Wald fährt.

Damals, beim Kauf des Grundstücks, hat der Vorbesitzer den maroden Zustand des AKW Ihnen gegenüber bereits angedeutet und zur Stilllegung geraten, auch wegen Ihrer Kinder.

Nun passieren folgende Dinge:
Ihr Hausmeister teilt Ihnen mit, dass der Stollen voll Wasser läuft. Auch alle anderen Nachbarn seien der Meinung, dass dieses Endlager unsicher ist. Die ersten Fässer verrosten und das Erdreich droht abzusacken. Schlimmer ist die Tatsache, dass das radioaktiv verseuchte Wasser ins Grundwasser gelangt, das Sie und alle Nachbarn nutzen.

Außerdem werfen in letzter Zeit häufig arbeitslose und unzufriedene Jugendliche Backsteine in die Vorgärten der „Wohlständler“. Ihr Mini-AKW wurde auch schon beschädigt. Sie haben es reparieren lassen, wissen aber nicht, ob es so einen Angriff ein weiteres Mal übersteht. Zur Zeit des Baus Ihres AKWs gab es kaum gewaltbereite Jugendliche. Deswegen wurden die Mini-Atomkraftwerke damals nicht anschlagssicher gebaut.

Sie haben jetzt folgende Möglichkeiten:

1. Sie möchten, dass Ihr Atomkraftwerk weiter läuft und machen Ihr Atomkraftwerk „anschlagssicher“. Finanziell müssten Sie soviel Geld in die Sanierung investieren, dass Sie fast ein neues Atomkraftwerk bauen könnten.
Gleichzeitig müssten Sie ein neues Endlager finden. Sie haben allerdings keine Vorstellung, wo das sein könnte und wie es beschaffen sein müsste, und Sie müssen die alten Brennstäbe aus dem bisherigen Lager schnellstmöglich herausholen und wieder auf die Nutzer der Atomkraftwerke verteilen, damit das Grundwasser nicht weiter verseucht wird. Hierzu müssen Sie auf Ihrem Grundstück ein provisorisches Zwischen-/Endlager errichten.

2. Sie legen das Atomkraftwerk still. Stattdessen isolieren Sie Ihr Haus, bauen ein kleines Windkraftwerk, lassen Ihr Dach und etwa ein Fünftel Ihres Grundstücks mit Solarzellen zur Stromerzeugung und Wärmetauschern zum Vorwärmen des Brauch- und Nutzwassers bestücken. Ferner errichten Sie ein kleines Blockheizkraftwerk, das gleichzeitig Strom produzieren kann, für die Zeiten, in denen Wind und Sonne rar sind.

Frage 1:
Frau Merkel, für welche der beiden Möglichkeiten würden Sie sich persönlich entscheiden?

Bitte bedenken Sie, dass Sie in diesem Szenario selber Kinder haben und Ihre Entscheidung nachvollziehbar und zukunftsweisend sein sollte.

Frage 2:
Was wäre IHR Notfallplan bei einem Supergau wie in Tschernobyl? Wen würden/könnten Sie zwangsverpflichten, um Stahlbeton in das Leck zu gießen? Machen Sie mir und allen anderen Hoffnung, dass wenigstens für diesen Fall vorgesorgt ist.

Meine Bitte ist die Kinder im Visier zu haben und die Laufzeiten der Atomkraftwerke nicht zu verlängern. Selbst der Amtspräsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, hält 2020 als Ausstiegszeitpunkt für möglich.

Mit einer Entscheidung zum kurzfristigen Ausstieg würden schnell die alternativen Energien vorangetrieben und somit rechtzeitig eine Ablösung ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Zoch

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. Oktober 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Zoch,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihr Szenario enthält einige Fragen, bzw. Thesen, auf die wir gerne eingehen:

Wie kann Atommüll entsorgt werden, ohne Mensch und Umwelt zu gefährden?

Anders als Ihre Anfrage suggeriert, gibt es zu einer Suche nach einem atomaren Endlager keine Alternative. Die Frage der Endlagerung hochradioaktiven Abfalls ist auch nach 40 Jahren Nutzung von Kernenergie ungelöst. Völlig unabhängig davon, wie man zur Kernenergie steht, darf sich verantwortungsvolle Politik – gerade auch aus Gründen der Generationengerechtigkeit – nicht vor dieser Frage drücken.

Die Bundesregierung stellt sich der Verantwortung für eine gesicherte Endlagerung. Die 2000 eingestellten Erkundungsarbeiten in Gorleben werden wieder aufgenommen. Dabei gilt:

  • Unabhängige Wissenschaftler prüfen zunächst, ob Gorleben als Endlager in Frage kommt.

  • Diese Prüfung wird durch eine Gruppe internationaler Experten begleitet und bewertet. Dieser sogenannte Peer Review dient dazu, Einflussnahme durch Interessen aus Politik oder Wirtschaft auf die sachliche Entscheidung auszuschließen.

  • Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens werden durch intensive Bürgerbeteiligung von Anfang an und in allen Phasen gewährleistet.

  • Atomrechtliche Planfeststellung heißt auch eingehende Umweltverträglichkeitsprüfung.

  • Da die Prüfung ergebnisoffen erfolgt, kann das Ergebnis auch negativ ausfallen. Deshalb werden auch alternative Standorte diskutiert.

  • Strenge Kriterien: u.a. Langzeitsicherheit, Rückholbarkeit.

Die Laufzeitverlängerung von durchschnittlich zwölf Jahren führt nicht zu einer grundsätzlich veränderten Situation für die Endlagerung. Die zusätzlich anfallenden 10.000 Kubikmeter radioaktiver Abfälle (mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung) aus dem Betrieb der Kernkraftwerke lassen sich im Endlager Konrad lagern. Es wird möglichst zügig errichtet und in Betrieb genommen. Für 90 Prozent der anfallenden radioaktiven Abfälle ist dann ein sicheres Endlager vorhanden.

Was geschieht mit dem maroden Endlager Asse II?

Die Bundesregierung will das Endlager Asse II in einem zügigen und transparenten Verfahren schließen. Dabei hat die Sicherheit von Mensch und Umwelt höchste Priorität. Die Energieversorger werden an den Kosten der Schließung der Asse II und Morsleben mit der Brennelementesteuer beteiligt. Die Kosten für die Rückholung der Fässer allein aus der Asse werden derzeit auf zwei bis vier Milliarden Euro geschätzt.

Über den endgültigen Verbleib der Asse-Abfälle lässt sich erst dann abschließend entscheiden, wenn sie herausgeholt und analysiert sind. Denkbar als Depot ist Schacht Konrad (bei Salzgitter), derzeit das einzige genehmigte Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Deutschland. Es wird voraussichtlich ab 2015 zur Verfügung stehen.

Wie sind wir gegen nukleare Unfälle oder auch Flugzeugabstürze, bzw. Terroranschläge geschützt?

Deutsche Atomkraftwerke sind sicher. Ein Gau wie in Tschernobyl kann ausgeschlossen werden. Herzstück der Sicherheitsvorkehrung der deutschen Kernkraftwerke ist ein System aus hintereinander gestaffelten, unabhängig voneinander wirkenden Sicherheitsebenen. Die Fachleute sprechen von einem „fehlerverzeihenden“ Sicherheitskonzept, weil bei Versagen einer Sicherheitsebene durch technische Ursachen ohne menschlichen Fehler die nächste Sicherheitsebene greift.

Die Summe, die die Energieversorger für jedes KKW für evtl. Schadensfälle zurücklegen müssen, liegt bei 2,5 Milliarden Euro.

Schutz von Kernkraftwerken gegen Flugzeugabstürze ist nicht nur eine Frage baulicher Maßnahmen. Betreiber und Staat sind gemeinsam in ein umfassendes Sicherungs- und Schutzkonzept eingebunden. Auf diese Weise wird das rechtlich erforderliche Sicherheitsniveau erreicht.

Behindert die Laufzeitverlängerung den Ausbau erneuerbarer Energien?

Das Energiekonzept inklusive der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke behindert nicht den Ausbau erneuerbarer Energien. Es ist vielmehr der Weg ins regenerative Zeitalter. Die Bundesregierung will die Kernenergie durch erneuerbare Energie ersetzen. Das ist mit erheblichen Investitionen verbunden. Bis die regenerative Energie die Kernenergie verlässlich und zu vertretbaren Kosten ersetzen kann, wird sie noch als Brückentechnologie benötigt.

Die Bundesregierung beteiligt die Betreiber der Kernkraftwerke an den Kosten des ökologischen Umbaus: Die Unternehmen zahlen 2011 und 2012 jeweils 300 Millionen Euro und in den vier Folgejahren 200 Millionen Euro in einen Fonds. Ab 2017 sollen in den Fonds neun Euro pro Megawattstunde Atomstrom abgeführt werden. Diese Mittel fließen in den Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung