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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Heinrich Schömann am 04. Dezember 2015
6470 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

BAMF

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr De Maiziere,

wie Sie sicher wissen hat das BAMF diverse neue externe, fachfremde Mitarbeiter eingestellt, befristet. Diese werden im Ultraschnellverfahren "geschult" (10 Tage, ein Witz!), um so möglichst viele Bescheide raushauen zu können. Dabei fehlt vielfach jede Fachkenntnis aufgrund der viel zu geringen Ausbildungszeit. Rücksicht? 0. Täglich steigender Fallzahlenreport, Kontrolle Anzahl Bescheide treibt diese Mitarbeiter häufig zur Verzweiflung. Sie sollen bescheiden (10-12 juristisch haltbare Seiten pro Bescheid!) ohne dies fachlich, ohne dies verantworten zu können. Negative Erkenntisse über diese Mängel werden nicht öffentlich, werden unterdrückt. Ein gigantisches ABM-Programm für Anwälte. Die Verwaltungsgerichte werden die Leidtragenden sein, vor diesem Ansturm der Widersprüche kollabieren. Man kann eben keine "Entscheider" von heute auf morgen aus dem Boden stampfen. Frage: geht es nur um blanken Aktionismus oder um wirklich nachhaltige Unterstützung des BAMF? Dann wäre dieser Ansatz bis dato misslungen. Druck hilft hier gar nicht, nur sorgfältige, auch etwas länger dauernde Einarbeitung. Sonst gehen diese Mitarbeiter wieder.

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 04. Dezember 2015
    1.

    Eineindeutige Sachverhalte kann auch ein Jurastudent im ersten
    *Lehrjahr* erstellen. Asyl-Anträge mit gefälschten Ausweisen
    müssen sofort abgelehnt werden. Das gleiche gilt, für "Asyl-
    Bewerber", welche ihre Pässe "verloren" haben. Das
    gleiche gilt für "Asyl-Bewerber" aus EU-Staaten.

    Um solche Asyl-Anträge zu bescheiden,
    brauch man keine drei Staats-Examen.

    Kompliziertere Asyl-Anträge können doch
    an speziell ausgebildete Juristen
    weiter gereicht werden.

    So konnte man die Verfahrensfrist von
    3 Jahren auf 3 Tage verkürzen.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 05. Dezember 2015
    2.

    Heinrich Schömannn,

    Sie bauen auf eine jahrzehntelange juristische Ausbilung
    um entscheiden zu können, ob ein Asyl-Antrag postiv
    oder negativ entschieden werden muss.

    Aufgrund eines >von einem Fachmann erstellen Computer-
    Programms<, kann der Bescheid *postiv oder negativ*
    im *Bruchteil einer Sekunde* erstellt werden.

    Der Computer entscheidet >ohne Ansehen der Person<
    nur aufgrund von Recht und Gesetz. Auf dieser Art
    und Weise kann dem >Entscheider< auch nicht
    Befangenheit oder Korruption und Amts-
    missbrauch unterstellt werden.
    ,

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