Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ella Becker am 13. September 2012
9397 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Betrug der Eltern durch den Generationenvertrag

Sehr geehrte Antwortschreiber,

durch den Generationenvertrag werden Eltern ausgebeutet und Kinderlose bezuschusst.

Als Eltern müssen wir für den Lebensunterhalt und die Ausbildung unserer Kinder finanziell aufkommen. Ich muss als Mutter viele Jahre für meine beiden Kinder beruflich zurückstecken.
Wenn unsere Kinder Erwachsen sind und arbeiten, müssen sie Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse zahlen. Ich werde allerdings nur eine kleine Rente erhalten. Da mein Mann für mich unterhaltspflichtig ist wird unsere Rente zusammengefasst und wir werden keine staatliche Unterstützung bekommen.
Leute die keine Kinder haben, sind keinem Kind unterhaltspflichtig, sie werden als Paar zwei volle Renten erhalten und deutlich besser stehen als wir.
Warum muss ich für meine Kinder direkt voll aufkommen, Meine Kinder aber für alle Rentner?
Warum müssen meine Kinder für Menschen aufkommen die sich gegen Kinder entschieden haben? Diese menschen haben keinen Beitrag für die Kommende Generation geleistet.
Sie dürfen keine Ansprüche gegenüber dieser Generation haben. Kinderlose können durch ihr Einkommen eine private Rentenversicherung finanzieren. Ich kann es nicht.
Wenn die arbeitende Bevölkerung für alle Rentner aufkommen muss, dann muss Sie genauso für die Erziehung aller Kinder aufkommen. Damit die Kosten für Kinder nicht Privatvergnügen der Eltern sind. Oder man zahlt jeweils nur für eigene Eltern und eigene Kinder!

Wo bleibt die Gerechtigkeit für Eltern?
Wann wird hier endlich etwas getan?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Oktober 2012
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Becker,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Fundament unseres Rentensystems ist der Generationenvertrag. Er ist ein gesellschaftliches Übereinkommen zwischen Alten und Jungen, zwischen heutigen Beitragszahlern und Rentenempfängern. Die heutige Generation verpflichtet sich darin „vertraglich“, durch ihre Beiträge die Rente der vorausgehenden Generation zu sichern, die in ihrem aktiven Arbeitsleben selbst Beiträge gezahlt hat.

Die Bundesregierung hat vor einem Jahr den Rentendialog gestartet. Sie und die im Bundestag vertretenen Parteien diskutieren gegenwärtig über eine Rentenreform und Maßnahmen zur Verhinderung von Altersarmut. Erste konkrete Vorschläge für eine Reform des Rentensystems hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales inzwischen vorgelegt.

Mehr zum Rentenreformpaket: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/r...

Die Diskussion um die Anerkennung von Familienzeiten ist noch nicht abgeschlossen. Vor kurzem erklärte die Bundeskanzlerin: „Hier ist eine große Diskussion im Gange, weil es unterschiedliche Bewertungen von Erziehungszeiten gibt. Das ist richtig für die Kinder, die vor 1992 geboren wurden, und für Kinder, die nach 1992 geboren wurden.“ Auch Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, fielen bereits unter die Absenkung des Rentenniveaus. „Deshalb ist hier die Not am größten, und deshalb werden wir hier an dieser Stelle auch etwas tun", so die Kanzlerin.

Übrigens: Bei der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose einen Zuschlag von 0,25 Prozent, also mehr Beitrag als Eltern.

Die Entscheidung für oder gegen Kinder treffen Menschen zunächst für sich – mit allen Konsequenzen. Der Staat unterstützt die Entscheidung für Kinder in vielfältiger Weise, durch Kindergeld, steuerliche Förderungen, Elterngeld, Bafög oder Kinderzuschlag bei Hilfebedürftigkeit – um nur einige Beispiele zu nennen.

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und soll die Grundversorgung für jedes Kind in Deutschland von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr sichern. Seit 2010 sind es monatlich für das 1. und 2. Kind 184 Euro, für das 3. Kind 190 Euro und für das 4. Kind 215 Euro.

Es gibt heute Kindergeld für rund 17 Millionen Kinder. Das sind allein 2012 Ausgaben in Höhe von 40,8 Milliarden Euro, davon rund 2,5 Milliarden Euro für die Entlastung durch den Kinderfreibetrag. Standen 1998 im Bundeshaushalt 41,2 Milliarden Euro für familienpolitische Leistungen zur Verfügung, waren es 2011 bereits 65,3 Milliarden Euro.

Zudem hat die Bundesregierung ein Programm für den Ausbau der Kinderbetreuung der Unter-Dreijährigen verabschiedet, für das allein der Bund mehr als vier Milliarden Euro zur Verfügung stellt.

Mehr Informationen zum Kindergeld erhalten Sie unter folgenden Webadressen: http://www.familien-wegweiser.de/

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kinder...

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=3576.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung