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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Christoph Auer am 14. Juni 2011
10012 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Blutspendeverbot für homosexuelle Männer

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesärztekammer definiert eine Risikogruppe, deren angehörender Personen es nicht möglich ist Blut oder Knochenmark zu spenden.

Weshalb wird davon ausgegangen, dass jeder homo- oder bisexuelle Mann ein Sexualverhalten besitzt, dass die Ansteckung von übertragbaren schweren Infektionskrankheiten beinhaltet?

Nach § 5 Abs 3 TFG muss ohnehin jede Blutprobe auf Infektionen untersucht werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Auer

Antwort
direktzu-Redaktion am 26. Juli 2011
direktzu-Redaktion

Sehr geehrter Herr Auer, sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

leider fällt die Beantwortung dieses Beitrags nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Die Redaktion bittet daher mit Verweis auf die Nutzungsbedingungen und Veröffentlichungsregeln um Verständnis, dass zur alternativen Beantwortung der nächstbestplatzierte Beitrag vorgezogen wurde.

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