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Abstimmungszeit beendet
Autor Gerald Hübner am 26. Januar 2008
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Innenpolitik

Brauchen wir wirklich keine Verfassung?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte Ihnen gern eine Frage stellen, die vielleicht nicht so ganz in die vorgegebenen Kategorien hereinpasst und auch nichts mit Tagespolitik zu tun hat.

Im Mai 1949 , im Ergebnis also eines von Deutschland ausgegangenen und dann konsequenterweise verlorenen Weltkrieges, beschloß ein parlamentarischer Rat ein Grundgesetz, welches dann durch die Siegermächte des damaligen Gültigkeitsbereiches genehmigt wurde.

Seit damals hat die Bundesrepublik also eine Demokratie, die sich selbst beschränkend und richtigerweise parlamentarische Demokratie nennt.

Dass dieses Grundgesetz endlich sein soll, steht in dem nachfolgend zitierten Artikel - nicht weil ich glaube, Sie kennen den nicht, aber vielleicht einige der Leser, die nicht erst suchen möchten.

Artikel 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Mit den gerade gemachten Erfahrungen der sog. EU Verfassung, stelle ich mir und nun Ihnen die Frage:

Kommt denn die Frage nach einer deutschen Verfassung irgendwann nach nunmehr 63 Jahren nach Kriegsende auf die Tagesordnung, und damit möglicherweise eine Demokratie ohne Adjektiv?

Oder ist das Vertauen in das Volk doch nicht allzu groß?

Auf Ihre Antwort bin ich wirklich sehr gespannt und freue mich schon sehr darauf.

Wenngleich ich kein CDU-Anhänger bin, damit auch oft anderer Ansicht, wünsche ich Ihnen in Ihrem Amt alles Gute, Kraft und Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Hübner