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Abstimmungszeit beendet
Autor S. Sadigh am 24. Juni 2016
6496 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Briten in Deutschland

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich habe eine Frage, jetzt wo Brexit leider entschieden worden ist. Was hat das für Folgen für die Briten in Deutschland?
Ich lebe seit über 28 Jahren in Deutschland und habe den britischen Pass. Bedeutet das, dass ich demnächst ein "Aufenthaltserlaubnis" und "Arbeitserlaubnis" benötige?

Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen zu hören.
Besten Dank

Herzliche Grüße
Shirin-Sara Sadigh

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Stefan Duscher
    am 24. Juni 2016
    1.

    Guten Tag,

    Das muss erst ausgehandelt werden. Auf jeden Fall ändert sich kurzfristig nichts, da Artikel 50 des Lissabonvertrages 2 Jahre für das Procedere vorsieht.

    Ich habe derzeit keine Zeit, das in aller Tiefe zu prüfen, aber ggf. käme auch eine Besitzstandswahrung in Betracht, allerdings müsste das im Falle fehlenden Konsenses der EuGH entscheiden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Duscher

  2. Autor Stefan Duscher
    am 24. Juni 2016
    2.

    Noch ein Nachtrag: Nach Art 50 Abs. 2 Lissabonvertrag kann das Abkommen zum Austritt auch früher als in zwei Jahren in Kraft treten; in der Praxis wird es aber nicht sehr viel früher sein, da der Aufwand einfach enorm ist.

    Ich würde an Ihrer Stelle rechtzeitig klären, was mit Ihren Rentenansprüchen passiert. Ich verstehe das so, dass Sie als Britin in Deutschland arbeiten und somit auch Steuern und Sozialbeiträge zahlen.

  3. Autor Felizitas Stückemann
    am 26. Juni 2016
    3.

    ...Abwarten und Tee trinken. Da es ja nur 51,9 % waren die
    für den Brexit waren und nicht wenigstens 60 %, wie es
    die Regel vorschreibt und die Beteiligung weniger als 75 %,
    was auch gefordert war, kann es sein, dass die Petitionen
    Erfolg haben und es zu einem neuen Votum kommt......

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