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Abstimmungszeit beendet
Autor hardy wenzel am 11. Juli 2013
10531 Leser · 4 Kommentare

Innenpolitik

Bürgerentscheid

Hardy Wenzel
Harald Herrmann
Frank Flämmig

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wir wenden uns an Sie, weil wir die Bürgerrechte in unserem Ort ( Mühlau, ) verletzt sehen.

Ein Bürgerbegehren, mit dem Ziel Abwahl des Bürgermeisters Rüger, wurde auf Grund eines Gutachtens einer beauftragten Rechtsanwältin von unseren Gemeinderäten mit knapper Mehrheit
abgelehnt.
Dagegen haben wir selbstverständlich Widerspruch eingelegt.

Über ein Drittel (!!) der wahlberechtigten Bürger unseres Ortes haben sich mit ihren Unterschriften für einen Bürgerentscheid dazu ausgesprochen.

Nach Konsultationen mit verschiedenen Rechtsanwälten ist klar geworden, dass unser Bürgerbegehren formal und inhaltlich rechtens ist.

Mit dieser Gewissheit und unserem unerschütterlichen Glauben in die Demokratie in unserem Lande, wo der Bürgerwille das höchste Interesse der Politik hat, müssen wir 3 Vertrauenspersonen
des Bürgerbegehrens den gerichtlichen Klageweg gehen.
Mit höchster Wahrscheinlichkeit werden wir den Willen unserer Bürger durch ein Gericht bestätigt bekommen.

Damit verbunden ist die logische Frage:

Warum schreiten hier die verantwortlichen Ämter ( Landratsamt, Rechtsaufsichtsbehörde und Innenministerium ) nicht umgehend ein, um Schaden von der Demokratie abzuwenden?

Wer trägt die politische Verantwortung, wenn Gerichte die Zulässigkeit des Begehrens der Bürger feststellen werden ?

Wir sind ein CDU regiertes Bundesland und als bekennende CDU Wähler
fühlen wir uns von der Politik im Stich gelassen.

Warum wird hier dem Bürger zugemutet erhebliche Kosten zu übernehmen, um für seine Bürgerrechte Recht zu bekommen?

Wir Bürger wollen weiter an die Demokratie in unserem Land glauben können,
bitte nehmen Sie Einfluss !!

Wie können wir den Bürgerentscheid aussergerichtlich zur Umsetzung bringen?

Hochachtungsvoll

H.Wenzel
H.Herrmann
F. Flämmig

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 11. Juli 2013
    1.

    Sehr geehrte Herren Wenzel, Herrmann und Flämmig,

    als parteipolitisch keinesfalls vorfestgelegter, noch sonst einseitig festgelegter Bürger frage ich mich angesichts Ihrer Anfrage und einiger anderer Anfragen auch, welches Gewicht der Hinweis auf die CDU haben soll. Gleiches gälte selbstverständilch analog bei einer SPD-Kanzlerschaft oder einer mit jeglichem anderen Parteibuch.

    Die Seite hier verstehe ich keinesfalls als Teil einer Wahlkampfstrategie, sondern als Mittel, eine irgendwie geartete Verbindung zwischen Amtsträgern (aus unterschiedlichen Parteien, wenn Sie die Namen anschauen) und den Bürgern zustande kommen zu lassen. Eine durchsichtige Parteipräferenz - diejenigen des "eigenen" Parteibuches zu bevorzugen - würde dies eigentlich nur trüben und Amt und Partei ineins setzen.

    Die Ineinssetzung von Amt und Partei wäre für die Demokratie fataler als so mancher gescheiterter Abwahlantrag.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 13. Juli 2013
    2.

    In einer Demokratie geht es nicht um Wahrheiten sondern um Mehrheiten.
    Wenn die Mehrheit beschlossen hat, dass es kein Bürgerbegehren
    geben soll. Dann ist dieser Beschluß zunächst
    erst einmal bindend.

    Jetzt hat eine Minderheit gegen diesen Beschluss den Rechtsweg eröffnet.

    Folglich müssen die Gerichte bzw. die Richter IM NAMEN DES VOLKES
    Recht sprechen. Wie der letzte Richter entscheiden wird,
    ist sehr sehr fraglich.

    Eine Bundeskanzlerin oder auch eine andere höher gestellte
    Persönlichkeit unsere Gesellschaft, hat nicht das Recht
    sich in ein laufendes Verfahren einzumischen.

    Einzig und allein die streitenden Parteien habe die Möglichkeit
    sich gütlich zu einigen und somit die Kosten eines
    teuren Rechtsstreites, zu sparen.

    *Streitest du dich um ein Schwein!
    Nimm die Wurst und lass es sein!*

  3. Autor Erhard Jakob
    am 26. Juli 2013
    3.

    Ein Rechts-Gutachten eines Rechtsanwaltes sagt wenig aus.
    Es kommt immer darauf an, wer es in Auftrag gegeben
    hat und somit auch bezahlt.
    .
    Es gilt:
    *Ein Rechtssachverhalt + zwei Rechtsanwälte = Drei Rechtsmeinungen.
    .
    Es ist auch nicht entscheidend, wie der erste Richter
    die Sache sieht - sondern der Letzte!
    .
    Oft wird der *Richter* eine "schwierige" Sache solange
    hinziehen, bis dem Ärmeren die "Luft" ausgeht. Und
    dann hat sich die Sache von selbst entschieden.
    .
    Im vorliegenden Fall ist die Legislaturperiode
    um und es wird der BM offiziell neu gewählt.
    .
    Hier erinnere ich an die Kleinstadt Bischofswerda.
    Allerdings hat hier die Mehrheit der Wähler
    den alten Oberbürgermeister wieder
    zum Neuen gemacht.

  4. Autor Thomas Pfau
    am 03. September 2013
    4.

    +Helmut Krüger
    Die CDU kommt hier deswegen so stark ins Spiel, weil Sie im Ort als stärkste Fraktion hinter dem Bürgermeister und vielen Entscheidungen wider die Demokratie steht. Ich dokumentiere das schon eine Weile auf Google+: http://goo.gl/qiH6W

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