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Abstimmungszeit beendet
Autor Peter Bethke am 20. Oktober 2013
6427 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Bundestagswahlen 2013/ Wahlen allgemein

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, auf meine Anfrage beim Bundeswahlleiter erhielt ich bis heute keine Antwort, daher wende ich mich nun an Sie. Warum wird bei den Wahlen mit zweierlei Maß gemessen? Ich wohne in Brandenburg, arbeite beim Land Berlin im LVwA. Habe in Brandenburg als Wahlhelfer mitgemacht. Berliner Wahlhelfer, die dort beim Land Berlin arbeiten, bekamen dafür 30€ Erfrischungsgeld und 1 Tag frei. Ich bekam 21€ Erfrischungsgeld und sonst nichts. Hätte ich in Berlin geholfen hätte eventuell noch Fahrgelderstattung bekommen. Ich finde dafür dass jemand, egal wo er wohnt und wo er Wahlhelfer ist, sollten doch die gleichen Vorraussetzungen gelten. Da ich als stellvertr. Schriftführer tätig war, würde ich in Berlin 1 freien Tag bekommen. Unter diesen ungerechten Umständen werde ich mich als Wahlhelfer, egal ob Brandenburg oder Berlin nicht mehr zur Verfügung stellen. Meine Freizeit ist dafür zu schade. Wenn für alle gleiche Bedingungen gelten würden, würde die sich die Auswahl der Wahlhelfer auch nicht als so schwierig erweisen. Oder wird hier etwa 24 Jahre nach der Einheit noch nach Ost und West unterschieden ... ???

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Peter Bethke
wohnhaft und als Wahlhelfer tätig in Brandenburg
tätig beim LVwA Berlin

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 27. Oktober 2013
    1.

    Sehr geehrte Herr Bethke,

    wenn das materielle Motiv ein derartig Wichtiges für Sie ist, werden Sie bitte zukünftig kein Wahlhelfer mehr.

    Mir als Wahlhelfer ist die Höhe des Erfrischungsgeldes schon immer gleich gewesen, ich sehe es allenfalls als Anerkennung, denn in Stundenlohn lässt sich das nicht bemessen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Helmut Krüger

  2. Autor Peter Bethke
    Kommentar zu Kommentar 1 am 31. Oktober 2013
    2.

    Sehr geehrter Herr Krüger, es ehrt Sie dass Sie so ein Vaterlandsempfinden haben, das habe ich auch. Es geht halt nur ums Prinzip der Gleichbehandlung in einem Land wie der Bundesrepublik. Es kann nicht sein das gerade bei Bundestagswahlen mit zweierlei Maß, Ost / West, gemessen wird. Es ist schön dass Sie dies Amt so ehrenhaft ausführen, aber wenn ich für die Bundesrepublik einen Tag mit über 8 Stunden und dann noch an einem Sonntag tätig bin, dann kann ich auch davon ausgehen dass ich wenigstens diesen Tag vergütet bekomme. Ich arbeite von Mo-Fr Vollzeit. Wenn ich Rentner bin werde ich selbstverständlich diesem Amt mehr Würde schenken.Da ich in Berlin arbeite und in Brandenburg wohne und als Wahlhelfer tätig war, erspare ich der Bundesrepublik auch einen Fahrgeldzuschuß. Aber ich kann Sie beruhigen, der Bundeswahlleiter hat mir nun doch noch geantwortet und mit dieser Antwort kann ich leben. Und wenn es hier in Brandenburg Kommunalwahlen gibt dann werde ich dort selbstverständlich, ohne den Anpruch auf einen freien Tag zu erheben, dran teilnehmen.

    MfG P.B.

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