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Beantwortet
Autor Lothar Latz am 13. Dezember 2008
19705 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

BVG-Urteil bzgl. Verfassungswidrigkeit der Penderpauschale

BVG-Urteil bzgl. Verfassungswidrigkeit der Penderpauschale

Werte Frau Merkel,

mit Erstaunen habe ich Ihre Reaktion auf die vom Bundesverfassungsgericht "gekippte" Regelung zur Pendlerpauschale vernommen.

Ich darf SIe kurz zitieren:
Sie halten es „für absolut richtig, dass wir angesichts der Wirtschaftslage das Geld den Menschen jetzt direkt zurückgeben, auch als ein Impuls für mehr Konsummöglichkeiten“,

.... es soll eine „umgehende Zurückzahlung und die Beibehaltung der alten Pendlerpauschale geben“ , dies sei die richtige Antwort auf die augenblicklich schwierige Situation in der Wirtschaft. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts sei „zu respektieren“.

Wenn ich mich recht erinnere, wurde diese jetzt als verfassungswidrige Verordnung/Gesetzesinhalt der Einkommensteuergesetzgebung unter der von Ihnen geleiteten Bundesregierung beschlossen und in Kraft gesetzt und bis zuletzt vehement verteidigt. ... und nun nach Feststellung der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz erklären sie und einige weitere Unionspolitiker, u.a. auch dem saarländischen Ministerpräsidenten und auch derzeitigen Bundesratspräsidenten Peter Müller unisono die "absolute Richtigkeit" und begrüßen dieses Urteil vollmundig.

In mir keimt der Eindruck, dass sie das angekündigte Konjunkturprogramm jetzt stante pede quasi als "Geschenk" in dieses Programm mit aufnehmen und sich damit mit fremden Federn zu schmücken gedenken.

Vielleicht sind die Mehrausgaben von geschätzen 7 bis 8 Milliarden Euro im Zeitraum 2007-2009 ja bereits vorab in Erwartung einer solchen BVG-Entscheidung in die publizierten "Investitionen" in besagtes Konjunkturprogramm eingerechnet?!

Daher meine Frage an Sie:
Halten Sie es wirklich für sinnvoll und zielführend, solche den Grundsatz der Gleichbehandlung ignorierende Gesetzgebungen und Verordnungen bis zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das BVG bis "zum letzten Blutstropfen" zu verteidigen und damit ein Beschäftigungsprogramm für BVG-Richter durch diese Ihre Amtsführung zu gestalten?

Ich freue mich auf Ihre fundierte und von rhetorischen "Interpretationen" unbeleckte Antwort!

Mit freundlichem Gruß
Lothar Latz
- Dipl.-Ing. Automatisierungstechnik -

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Februar 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Latz,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Angela Merkel beantworten.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9.12.2008 entschieden, dass die Beschränkung der Pendlerpauschale auf Fernpendler ab dem 21. Kilometer dem Grundgesetz widerspricht. Die Bundesregierung hatte diese Beschränkung der Pendlerpauschale verteidigt, weil sie sie für verfassungskonform hielt. Dass das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsauffassung nicht teilt, bedauert die Bundesregierung. Doch für ihr politisches Handeln ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts selbstverständlich bindend.

In der Folge werden Bürgerinnen und Bürger mehr Geld zur Verfügung haben. Damit wirkt die Entscheidung in der jetzigen wirtschaftlichen Krise konjunkturfördernd.

Die Bundeskanzlerin sagte dazu: "Wir haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu respektieren. Ich unterstütze und halte es für absolut richtig, dass wir angesichts der Wirtschaftslage das Geld den Menschen jetzt direkt zurück geben." Dies sei auch ein Impuls für mehr Konsum.

Die Bundeskanzlerin hat sich dafür ausgesprochen, die Entscheidung des Gerichts in der aktuellen Wirtschaftskrise konjunkturpolitisch zu nutzen. Das Geld, das nun für die Rückzahlung der Pendlerpauschale auszugeben ist, soll den Bürgerinnen und Bürgern so schnell wie möglich zugute kommen. Es ergänzt so Maßnahmen der Konjunkturpakete I und II der Bundesregierung.

Damit stehen die Äußerungen der Bundeskanzlerin keineswegs im Widerspruch zu dem früheren Vorhaben der Bundesregierung, die Pendlerpauschale zu beschränken.

Weitere Informationen zur Pendlerpauschale und zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes finden Sie hier:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53532/DE/Presse/...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung