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Beantwortet
Autor Monika Nilson am 19. August 2016
9267 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Die Lüge über die fehlenden Ausweispapiere der Flüchtlinge

Sehr geehrt Frau Merkel,
Seit 2014 sind über 2 Milllionen "Flüchtlinge" - die meisten illegal - in die BRD gekommen. Je nach Behörde haben zwischen 70-90 % dieser vorwiegend Männer keine Papiere, da diese auf der Flucht "verloren" gegangen sind. Keine Reisepässe, keine Zeugnisse, keine Geburtsurkunden - nichts! Nur das Handy konnte man retten und alle sind äußerst versiert wenn es darum geht dieses zu bedienen.
Seltsamerweise war keiner dieser zukünftigen Facharbeiter in der Lage von seinen Dokumenten vor oder auf der Flucht ein Foto zu machen und auf seinem Handy zu speichern.
Laut Frau Nahles und Ihnen sind dies alles Facharbeiter - da kann man doch erwarten, dass die Herren eine Google, Yahoo oder ähnliche kostenlosen Email Adresse einrichten und sich die Fotos in Kopie selbst zuschicken? Natürlich sind diese Fotos nicht rechtsgültig aber sie würden die Überprüfung der Menschen erleichtern. Sie wären ein Anfang, vor allem wenn man in der BRD studieren will und seltsamerweise keine Zeugnisse, Sprach- oder Schreibkenntnisse hat.
In den Medien wird immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig die Kommunikation durch Apps mit der zurückgebliebenen Familie ist - komisch dass auch dort niemand in der Lage ist, ein einzelnes Dokument abzufotografieren und per Email zu schicken.

Wo fängt für Sie Asylbetrug an? Beim Wirtschaftsmigranten der lügt um illegal in die Sozialsysteme der BRD einzuwandern oder bei der Regierung die ihn bei der Lüge unterstützt?

Ich verweise auf meine Anfrage "wie ist Familiennachzug ohne Identitätsnachweis möglich?"

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. September 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Nilson,

vielen Dank für Ihre beiden Anfragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die persönlichen Daten des Asylbewerbers werden spätestens erfasst, wenn er seinen Asylantrag stellt. Er ist verpflichtet, seine Identität nachzuweisen, sofern ihm das möglich ist. Neben dem Pass sind hierfür auch andere Personaldokumente, zum Beispiel Geburtsurkunde und Führerschein, aussagekräftig. Das Bundesamt für Migration Flüchtlinge überprüft die vorgelegten Originaldokumente mittels physikalisch-technischer Urkundenuntersuchungen (PTU) auf ihre Echtheit.

Auch Menschen ohne Ausweis können Schutz in Deutschland bekommen. Oft können Menschen, die verfolgt werden, ihre Papiere nicht mitnehmen. Es stehen auch andere Wege zur Verfügung, die Identität glaubhaft zu machen.

Die angewandten Verfahren zur Identitätsfeststellung reichen von der Echtheitsprüfung der Identitätsdokumente, über medizinische Untersuchungen und Befragungen bis hin zum Abgleich von Fingerabdrücken und Sprachanalyseverfahren zur Herkunftsbestimmung. Hat die Behörde Zweifel, kann sie weitere Experten einschalten. Sie analysieren die Sprache des Asylbewerbers und stellen das Alter fest. Die Antragsteller werden fotografiert; von Personen ab dem 14. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke genommen. Diese Daten werden mit denen des Ausländerzentralregisters sowie des Bundeskriminalamtes abgeglichen, um zu überprüfen, ob es sich um einen Erstantrag, einen Folgeantrag oder möglicherweise einen Mehrfachantrag handelt. Mit Hilfe eines europaweiten Systems (Eurodac) lässt sich außerdem ermitteln, ob ein anderer europäischer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sein könnte.

Im Aufenthaltsgesetz ist klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen Familienangehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und sogenannten subsidiär Schutzberechtigten nachziehen dürfen. Diese Regelungen berücksichtigen auch internationale und europäische Vorgaben, die wir beachten müssen. Nach Paragraph 3 des Asylverfahrensgesetzes haben anerkannte Flüchtlinge das Recht, ihre Kernfamilie nachzuholen.

Voraussetzung für den Familiennachzug ist nach Paragraph 29 des Aufenthaltsgesetzes allgemein, dass
• der bereits hier lebende Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
• ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht,
• der Lebensunterhalt des Familienangehörigen gesichert ist, ohne dass er öffentliche Mittel in Anspruch nehmen muss,
• kein Ausweisungsgrund vorliegt.

Mit dem Asylpaket II, das am 17. März 2016 in Kraft getreten ist, wurde der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt, um die Flüchtlingsströme besser bewältigen zu können. Im Gegenzug sollen Flüchtlinge, die künftig aus Lagern in der Türkei, Jordanien und dem Libanon nach Europa gebracht werden, ihre Familien leichter nachholen können.

Mehr Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten www.deutschland-kann-das.de sowie www.bundesregierung.de/fluechtlinge

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor S. G.
    am 20. August 2016
    1.

    Wir verkaufen auch genug smartphones an Flüchtlinge, glaubt mir das mal. Nebenbei finde ich es 1000 mal sympatischer wenn mich mal wieder ein Flüchtling fragt wie man das handy auf arabisch stellt, als wenn mal wieder so ein deutscher Otto Normalverbraucher sein Handy ins Waschbecken geworfen hat und sich im Markt über die Werbung aufregt vonwegen das Handy sei wasserdicht. Oder wenn jemand der eine popelige Schutzfolie auf sein Handy geklebt hat, sich wie ein wildgewordenes Nashorn darüber aufregt, dass sein Display springt wenn er sein Handy an die Wand klatscht. Wenn auch nur die Hälfte der deutschen mal im Physikunterricht aufgepasst hätte, würden wir diesen Mist nicht an die Weihnachtsgänse verkaufen. Vollgestopft bis oben hin, ignorant und verblödet. Das ist leider der Ottonormalverbraucher.

    P.S. wenn die BDR irgendwann nicht mehr regiert wird könnt ihr euch auch alle nicht mehr ausweisen. Nur mal so ganz nebenbei. Da helfen euch auch auf google hochgeladene Ausweise nicht. Die Ausweise sind nämlich ohne die Aussage der BDR nichts wert. Wenn ihr noch einen alten Reichsausweis habt, dann könntet ihr euch zwar ausweisen, dann dürfte man euch aber auch ohne Konsequenzen einfach wegsperren oder gar töten. Je nach Fluchtland ist es das eine oder das andere, alles darüber hinaus wäre dann wohl Kulanz. Ich würde mich echt fragen wie es wohl aussehen würde, wenn die Deutschen einmal flüchten müssen. So unwahrscheinlich ist das nämlich gar nicht in den kommenden 13 Jahren..

  2. Autor S. G.
    am 20. August 2016
    2.

    Mal ganz davon abgesehen, dass ihr bitte ersteinmal versuchen solltet beim syrischen Handynetz ein .jpg auf google hochzuladen! Das funktioniert ja nichteinmal in alles Teilen Deutschlands zuverlässig, obwohl ihr keine multiproxis braucht um überhaupt ins Internet zu kommen ohne dass man euch ein Sturmkomando oder eine Bombensalte auf eure GPS Koordinaten schickt.

    Diese Lösungsvorschläge sind echt hart ... es tut wirklich weh zu sehen, dass das so viel Zustimmung findet. Aber naja... Marionetten der Medien halt, ne?

  3. Autor Birgit Schade
    am 21. August 2016
    3.

    Absolut richtig! Schlimm finde ich auch, dass diese zum großen Teil illegal und ohne Papiere Eingereisten nun unsere deutschen Gerichte (natürlich auf Kosten der Steuerzahler) mit massenhaften Klagen beschäftigen dürfen, weil ihnen die Asylverfahren zu lange dauern oder sie abgelehnt wurden. Da wird der deutsche Rechtsstaat gnadenlos ausgenutzt!

  4. Autor Bea Schmidt
    am 21. August 2016
    4.

    Das habe ich mir auch schon lange überlegt... Ich glaube daran, dass es mal schnell gehen muss und man in Ländern, wo man die Papiere nicht ständig bei sich tragen muss, durchaus in der Schublade vergessen kann, wenn es sehr schnell gehen muss. Aber der Gedanke an Flucht wird nicht aus dem Nichts kommen - man wird einige Dinge planen vorher - und hätte genügend Zeit gehabt, seine Papiere zu fotografieren mit dem Smartphone. Ich unterstelle Menschen Intelligenz!

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