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Abstimmungszeit beendet
Autor Rainer Trefz am 01. September 2016
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Die Kanzlerin direkt

Doppelte Staatsbürgerschaft

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Ich bin Deutscher, lebe seit 7 Jahren in Australien mit zwei Kindern (deutsche und australische Staatsbürger durch Geburt). Ich würde gerne - zusätzlich zur deutschen, auch die australische Staatsangehörigkeit annehmen. Das dafür vorgesehene Verfahren - Beibehaltungserklärung - ist mir klar, darum geht es hier aber nicht.

Meine Frage ist vielmehr:

Wie kann es sein, dass meine deutschen Freunde mit Wohnsitz in England problemlos eine doppelte Staatsbürgerschaft (deutsche und englische) annehmen konnten, mit der Begründung, es handle sich bei England um ein EU Land, während von mir ein langwieriges Verfahren erwartet wird?

Gibt es nicht so etwas wie einen Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen deutschen Staatsbürgern?

Die Frage beschäftigt mich schon lange und Brexit hat mich letztendlich bewogen, Sie anzuschreiben. Und, zum Ende würde ich gerne noch anfügen, dass - nach meiner Erfahrung als Deutscher im Ausland - die doppelte Staatsbürgerschaft einer erfolgreichen Integration eben nicht entgegensteht, sondern, im Gegenteil, unglaublich förderlich ist, wenn es darum geht, sich in seinem "neuen" Land einzufügen. Sie, Frau Bundeskanzlerin, haben letztes Jahr in Sydney die deutsch-australische Handelskammer besucht - ich war damals übrigens auch anwesend - und selbst an so einer Veranstaltung konnte man sehen, dass es möglich ist, seinem "Heimatland" verbunden zu bleiben und sich trotzdem erfolgreich im "Gastland" zu integrieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Rainer Trefz