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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Malus P. am 25. Oktober 2012
8955 Leser · 2 Kommentare

Innenpolitik

Eine Frage der Gerechtigkeit

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die US-Regierung hat die Bank of America wegen Hypothekenbetrugs auf mehr als eine Milliarde Dollar (rund 772 Millionen Euro) verklagt. Die Vorwürfe richten sich gegen die Hypothekenbank Countrywide Financial, die im Juli 2008 von Bank of America übernommen wurde.

Das Finanzinstitut soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen 2007 und 2009 Hypothekendarlehen ausgegeben haben, ohne sich vorher zu vergewissern, ob die Kunden sich die Kredite leisten konnten. Countrywide soll die Darlehen anschließend an die Hypothekenriesen Fannie Mae und Freddie Mac verkauft haben, die dann bei Kreditausfall für die Verluste aufkommen mussten. Fannie Mae und Freddie Mac mussten später mit Milliardenbeträgen von der US-Regierung gerettet werden.

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/klage102.html

Frau Bundeskanzlerin, wie wurden die Verantwortlichen der Hypo Real Estate Holding AG, die mit 150 Milliarden Euro staatlicher Hilfe gerettet werden musste, gerichtlich belangt?
Wie wurden die Rückzahlungen der ungerechtfertigten Millionenboni an das Management verwirklicht?

Spekulationen mit Milliarden Verlusten wurden honoriert und sollen rechtlich in Ordnung sein!
Erklären Sie das bitte den Hartz IV Empfängern, die bei Regelverstößen mit finanziellen Streichungen zu rechnen haben. Erklären Sie das bitte den Führungskräften in der freien Wirtschaft, bei den Prämien- und Sonderzahlungen an straffe Leistungsparameter geknüpft sind.

Wie wurden die Banker der Bayern LB, der West LB, der Sachsen LB und deren Aufsichtsräte zur Verantwortung gezogen, die Milliarden Euro verspekulierten?
Das Land Schleswig-Holstein wurde durch ihre HSH-Nordbank an den Rand der Zahlungsunfähigkeit getrieben. Welche juristischen Schritte wurden hier gegen die Verantwortlichen unternommen? Mit welchem Erfolg?

Wer haftet in Deutschland für die Verluste?

Malus Pumila

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Dezember 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Pumila,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zunächst zur juristischen Aufarbeitung: Die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) prüft seit Herbst 2008 zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen ihre ehemaligen Organmitglieder. Sie hat dazu auch einen aktienrechtlichen Sonderprüfer eingeschaltet.

Als erstes Ergebnis dieser Prüfungen hat die HRE Ende Oktober 2012 Klagen gegen einige ehemalige Verantwortliche im Konzern der HRE eingereicht. Parallel führt die Staatsanwaltschaft München strafrechtliche Ermittlungen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der HRE durch. Die Prüfungen von weiteren möglichen Ansprüchen sind – ebenso wie die staatsanwaltschaft- lichen Ermittlungen – noch nicht abgeschlossen. Eingestellt hat die Staats- anwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

Die Einleitung rechtlicher Schritte gegen die Organvertreter der Bayern LB, der West LB, der Sachsen LB wegen möglicher Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben ist Sache der Eigentümer. Hauptanteilseigner der Landesbanken sind die jeweiligen Bundesländer und die regionalen Sparkassenorganisa- tionen. Etwaige strafrechtliche Ermittlungsverfahren liegen im Verantwortungs- bereich der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften. Die Prüfung möglicher bankaufsichtsrechtlicher Maßnahmen obliegt der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin).

Für die Bundesregierung ging es – genauso wie für Regierungen anderer Staaten – zu Beginn der Finanzkrise darum, systemrelevante Banken zu stützen, um Gefahren für die Stabilität des gesamten Finanzsystems abzuwenden. Dabei galt es, zwei Nachteile gegeneinander abzuwägen: Auf der einen Seite eine drohende Insolvenz, verbunden mit einer drohenden Erschütterungsdynamik für den gesamten Finanzplatz Deutschland. Auf der anderen Seite, auch mit Steuergeldern Institute zu stützen, die sich am Markt verzockt hatten und eigentlich vom Markt hätten bestraft werden müssen.

Um die Stabilität des Finanzmarktes zu wahren, hat die Bundesregierung im Oktober 2008 ein Rettungspaket aus zwei zentralen Elementen für die Finanz- branche beschlossen: Zum einen Hilfen, die Banken durch Garantien gewährt werden (400 Milliarden Euro). Zum anderen Hilfen für kriselnde Finanzinstitute durch Eigenkapital, das gewährt wird, um die Banken zu stützen (100 Mrd. Euro).

Damit das nicht wieder erforderlich wird, hat die Bundesregierung Schritt für Schritt einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte geschaffen. Die Finanzmarktpolitik der Bundesregierung ist dem Ziel verpflichtet, dass die Finanzmärkte wieder ihrer dienenden Funktion für die Realwirtschaft gerecht werden. Klar ist auch: Wer Gewinnchancen hat, muss auch die damit verbundenen Risiken tragen.

Mehr zur Finanzmarktpolitik:

Bei den Hilfen, die der Finanzmarktstabilisierungsfonds den Banken bisher gewährt hat, gibt es für Deutschland bis jetzt keine endgültigen Ausfälle. Ob es zu Verlusten kommt, lässt sich endgültig erst nach Auflösung des Finanzmarktstabilisierungsfonds feststellen. Haben die Stabilisierungs- maßnahmen Erfolg, gibt es keinen Verlust.

Derzeit ist das 3. Finanzmarktstabilisierungsgesetz im parlamentarischen Verfahren. Es soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Mit dem Gesetz trägt der Bankensektor die Lasten aus künftigen Stabilisierungsmaßnahmen.

Mehr dazu: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemi...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Mechthild K.
    am 07. November 2012
    1.

    TROTZ DER TIEFROTEN ZAHLEN DER HSH-NORDBANK ERHALTEN DIE MANAGER ZUSÄTZLICHE BONI!
    Die Frankfurter Rundschau vom 7. November 2012:
    http://www.fr-online.de/wirtschaft/steuergelder-fuer-land...
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    Die HSH-Nordbank hat zu wenig Geld. Und zu viel. Einerseits braucht sie wohl öffentliche Hilfen, weil sie sich mit Schiffskrediten verhoben hat. Andererseits wird bekannt, dass sie ihren Managern zu viel Gehalt bezahlt. Das missfällt sogar der EU.
    **
    Denn wie es aussieht, werden sowohl Hamburg als auch Schleswig-Holstein der angeschlagenen Landesbank helfen müssen. Am Dienstag teilte die Landesbank mit, im dritten Quartal seien die Wertberichtigungen auf Schiffskredite deutlich gestiegen.
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    Nach der neuen Risikoplanung könnten die für die Länder maßgeblichen Verluste von 2019 bis 2025 bis zu 1,3 Milliarden Euro erreichen. Vorher entstehende Fehlbeträge will die Bank selbst tragen. Ende Oktober kündigte Aufsichtsratschef Hilmar Kopper an, allein der Verlust für dieses Jahr werde 250 Millionen Euro überschreiten.
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    Trotz der tiefroten Zahlen und der notwendigen Rückendeckung der beiden Bundesländer scheint die Bank ihren Managern zu hohe Gehälter zu zahlen. Der EU-Auflagenkatalog deckelt die Vorstandsgehälter bei jährlich 500.000 Euro. Die HSH zahlt ihren Vorständen zusätzlich Boni, Altersvorsorge und Dienstwagen. Das habe die EU-Kommission moniert, berichtet der Spiegel. Ein HSH-Sprecher bestätigt Gespräche mit Brüssel.
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    EINE FRAGE DER GERECHTIGKEIT!

  2. Autor Mechthild K.
    am 12. November 2012
    2.

    Sächsische Zeitung vom 12.11.2012
    http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=3201386
    Eine Expertise von 19 Monaten kostet dem Steuerzahler 1,8 Millionen Euro und soll nachweisen, dass die Manager der Landesbank Sachsen einen Schaden von 114 Millionen Euro netto verursacht haben. Damit drohe den fünf Männern 2013 eine Anklage wegen Untreue.
    **
    Die Landesbank hatte damals im Zuge der weltweiten Immobilien- und Finanzkrise wegen Spekulationen ihrer irischen Tochter kurz vor der Pleite gestanden. Im letzten Moment folgte der Notverkauf an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Für Ausfälle bürgt der Freistaat allerdings immer noch mit bis zu 2,75 Milliarden Euro.
    **
    Bislang musste Sachsen bereits 429 Millionen Euro zahlen.
    Der Freistaat Sachsen verzichtete auf Regressforderungen an Mitglieder von Aufsichtsgremien. Politiker, die hier die Hauptrolle spielten, wie der ehemalige Finanzminister Horst Metz, werden nicht belangt.
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    Das sächsische Verfassungsgericht stellte fest: Metz sei von der "Verfassung wegen verpflichtet" gewesen, formulierten die Richter, seine Handlungsmöglichkeiten in dem Kontrollgremium "mit der Zielrichtung einer Beschränkung der unternehmerischen Betätigung der Sachsen-LB zu nutzen". Im Klartext: Der Politiker hätte die Manager an die Leine nehmen müssen.
    **
    Dazu sagt der Juraprofessor Joachim Wieland aus Speyer: Im Desaster um die Sachsen LB hätte der Freistaat auch die Mitglieder der Aufsichtsgremien auf Schadensersatz verklagen müssen.
    http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/recht...

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