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Abstimmungszeit beendet
Autor Frauke Probst am 04. März 2016
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Die Kanzlerin direkt

Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde mich sehr freuen, wenn Sie selbständig arbeitende Mütter in der Elternzeit mehr unterstützen würden.

Wir brauchen Ersatz und Dienstleister. Auch ist es nicht fair, das Elterngeld vom Vorjahr anzurechnen. Ich habe Ende 2014 mein Baby bekommen. Im November 2014. Das Jahr 2014 zählt in die Berechnung des Elterngeldes gar nicht rein. Dabei steigert sich üblicherweise der Verdienst im Laufe der Jahre.

Ich habe bis zur Geburt gearbeitet. Für meine Familie, für mich und für unser Land. Doch heraus kommt das Gefühl, nicht gesehen und anerkannt zu werden. Nicht unterstützt zu werden. Ich habe keinen Gründungszuschuss bekommen, mit dem Argument, Ihren Beruf gibt es schon. Nur wenn mich ein Jahr keiner anstellt, was habe ich davon? Dann habe ich mich selbständig gemacht und immer gearbeitet. Auch als die zwei Kinder kamen. Was ich mir wünsche sind zwei Dinge:

1. Berücksichtigen Sie, dass eine selbständige Mutter in der Elternzeit Hilfe braucht, z.B. in Form eines MItarbeiters, da fallen Mehrkosten an, die nirgendwo berücksichtigt werden. Nicht in Form des Elterngeldes oder in Form von weniger Steuern.

2. eine Selbständigkeit wächst, auch in Form des Einkommens. Auch das sollte berücksichtigt werden, bei der Berechnung des Elterngeldes

Ich kenne Mütter, die sich nicht trauen, ein zweites Kind zu bekommen, aus Angst, ihre Selbständigkeit scheitert. Gerade als Kleinunternehmerin ist Hilfe unabdinglich.

Ich würde mich freuen, wenn wir Mütter als Kleinunternehmer mehr das Gefühl bekommen, Selbständigkeit und Kinder sind eine Lebensplanung, die der Staat unterstützt.

herzliche Grüße,
Frauke Probst