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Abstimmungszeit beendet
Autor Hatice Sørlie am 02. Januar 2008
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Soziales

Elterngeld Frühgeborener

ich habe am 26.09.2007 in der 31. Schwangerschaftswoche entbunden. Ich bin Bankkauffrau und war noch bei der Geburt noch nicht einmal im Mutterschaftsurlaub. Somit habe ich auch Einkommenseinbußen von knapp vier Wochen.

Ich bekomme die 6 Wochen vor der Geburt an die zweimonatige Mutterschutzfrist nach der Geburt angehängt. Zusätzlich erhalten berufstätige Mütter bei einer Frühgeburt vier Wochen zusätzlich, wenn das Baby ein niedrigeres Geburtsgewicht als 2.500 g hat. Somit wäre auch der Einkommensverlust vor dem 01.01.2007 ausgeglichen, da die meisten Mütter, die solch unreife Babys zur Welt bringen, noch im Berufsleben waren. Der Clou ist, dass Mutterschaftsgeld nach Geburt beim Elterngeld abgezogen wird. Es ist ungerecht, dass abgesehen davon, dass die Frühgeburt eine extreme seelische Belastung bedeutet, wir auch finanziell bestraft werden. Es ist nicht fair, dass Mütter, die ihre sechs Wochen Mutterschutzfrist einhalten können, absolut keine Einbußen beim Elterngeld haben, aber Mütter Frühgeborener schon.

Der Gesetzgeber wollte doch bestimmt Eltern frühgeborener Kinder besser stellen, indem noch zusätzlich vier 4 Wochen an die zweimonatige Frist angehängt wurden. Die Mütter Frühgeborener waren vor dem 01.01.2007 ja auch besser gestellt als Mütter "normaler" Neugeborener. Seit 01.01.2007 sind wir aber leider benachteiligt.

Richtig wäre, dass das Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen und die 4 Wochen zusätzlich nicht beim Elterngeld abzuziehen ist.

In meinem Fall habe ich einen Einkommensverlust von ca. 1.881,05 netto. Ausserdem bekomme ich 8 Monate nur Elterngeld, bei Normalgeburt wären es 10 Monate. Hier entsteht mir auch noch ein finanziller Verlust von EUR 2.335. Insgesamt ca. 4.200 EUR.

Es war bestimmt nicht beabsichtigt gewesen, Mütter Frühgeborener im Jahre 2007schlechter zu stellen, als die Jahre zuvor. Damals waren diese Mütter eindeutig finanziell besser gestellt als Normalentbindende.

Ich hoffe, dass mein Anliegen Zustimmung findet und dies durch rückwirkende Gesetzesänderung und Schließung der Gesetzeslücke Gerechtigkeit findet. Außerdem sind "Gott sei dank" nicht sehr viele Mütter von dieser Extremsituation betroffen. Von den vielen Frühgeburten sind sicherlich auch sehr viele nichtberuftstätige Mütter vorhanden. Ich möchte damit sagen, dass diese Ausnahmesituation nicht sehr viel finanzieller Aufwand für den Staat bedeutet, aber für den betroffenen Bürger.

Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen