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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor P. Strittmatter am 05. Februar 2014
8125 Leser · 1 Kommentar

Wirtschaft

Europäische Zentralbank

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich bedanke mich hiermit erst einmal für die Beantwortung meiner ersten Frage,

Nun hätte ich noch eine Frage an Sie, ist die EZB zu 100 % staatlich oder gibt es auch private Anteilseigner?

Ich würde mich sehr um eine Beantwortung freuen.

Grüße
Philipp Strittmatter

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. Februar 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Strittmatter,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist ein Organ der Europäischen Union. Privatpersonen sind daran nicht beteiligt. Die EZB ist völlig unabhängig. Weder die EZB selbst noch die nationalen Zentralbanken des Eurosystems oder die Mitglieder ihrer Entscheidungsgremien dürfen Weisungen von anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Auch die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten und alle anderen EU-Organe müssen diesen Grundsatz beachten. http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/ecb/index_d...

Die Entscheidungsgremien der EZB haben folgende Aufgaben: Das Direktorium überwacht die Tagesgeschäfte. Es setzt sich aus sechs Mitgliedern (dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern) zusammen, die von den Staats- und Regierungschefs der Länder des Euroraums für eine Amtszeit von acht Jahren ernannt werden.

Der EZB-Rat legt die Währungspolitik für den Euroraum fest und bestimmt die Zinssätze, zu denen sich Geschäftsbanken Geld von der Bank beschaffen können. Er besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der 17 nationalen Zentralbanken aus dem Euroraum.

Der Erweiterte Rat beteiligt sich an den Beratungs- und Koordinierungs- arbeiten der EZB und an den Vorbereitungen für eine künftige Erweiterung des Euroraums. Ihm gehören der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller 28 EU-Mitgliedstaaten an.

Rechtliche Grundlagen für die gemeinsame Geldpolitik sind der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. http://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/1341/1342/html/index.d... http://www.ecb.europa.eu/ecb/orga/escb/html/index.de.html

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 21. Februar 2014
    1.

    Die EZB wird wohl eher zu 100 % nicht staatlich sein.
    Es wird doch versucht, diese Bank einer staatlichen
    Kontrolle zu unterwerfen. Und das ist schon
    schwierig genug.

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