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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor chahrour jasmin am 05. April 2008
15441 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Familienzusammenführung

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

Ich, Jasmin Charhour, bin zur Zeit alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (3 Jahre und 7Monate). Mein Mann Mohamed Boukloud (Chahrour) saß in der JVA Remscheid und wurde frühzeitig entlassen und so mit am (19.10.2007) nach Marokko abgeschoben. Wir haben am 16.11.2006 geheiratet und eine gemeinsame Tochter, er hat noch einen Sohn (6 Jahre, frühere Beziehung) hier in Deutschland, der bei seiner Schwester lebt. Wir wollen unseren Papa und meinen Mann wieder zurück! Ich hab schon so viel getan! Ich habe oft die Ausländerbehörde in Remscheid angeschrieben. Die haben auch geantwortet mit der Bitte, ich solle ein Führungszeugnis aus Marokko einreichen, was ich auch tat. Jetzt sitze ich hier seid 6 Monaten alleine mit meinen KIndern und bin nervlich am Ende. Ich habe mir auch wegen der Situation Unterstüzung vom Jugendamt in Recklinghausen geholt. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Mein Mann hat auch 14 Jahre in Düsseldorf gelebt und gearbeitet. Die Familienzusammenführung ist der einzige Wunsch für meine Kinder und mich.

Meine Frage: Müssen straffällig gewordene Ausländer gleich abgeschoben werden, auch wenn sie in Deutschland verwurzelt sind, hier Familie haben und hier über 14 Jahre gearbeitet haben? Auch wenn sie dann ihren Verpflichtungen gegenüber ihrer Familie in Deutschland (Unterhaltszahlungen rein praktisch, für die Kinder und Frau Verantwortung übernehmen) nicht nachkommen können? Ist das von Ihrer Regierung so gewollt?

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Familie Chahrour

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. Mai 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Chahrour,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihre Fragen betreffen die Regeln des Aufenthaltsrechts in Deutschland.

Das Presse- und Informationsamt kann keine Rechtsberatung erteilen. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden oder lassen Sie sich von Personen oder Einrichtungen beraten, die hierzu befähigt sind.

Das Aufenthaltsgesetz dient dazu, den Zuzug von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland zu steuern und zu begrenzen. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik. Außerdem regelt das Gesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern.

Das Aufenthaltsgesetz enthält auch Vorschriften zur Ausweisung von Ausländern (§§ 53 bis 55 AufenthaltsG). Weitere Einzelheiten finden Sie unter folgenden Web-Adressen:

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__53.html

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__54.html

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__54a.html

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__55.html

Im Gesetz wird zum Beispiel auch die Frage geregelt, wann die rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Straftaten zur Ausweisung führt. Ebenfalls wird dort bestimmt, unter welchen Umständen gegebenenfalls ein besonderer Ausweisungsschutz besteht ( § 56 AufenthaltsG).

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__56.html

Weitere Informationen zum Inhalt des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet entnehmen Sie bitte den entsprechenden Vorschriften:

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/index.html

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung