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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Vera Busch am 12. März 2018
5258 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Frage zur Grundsteuer.

Guten Tag,

Die Grundsteuer soll ja eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken sein. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist meist der Wert des Grundstücks.
Im Grundsteuergesetz (GrStG) § 10 Steuerschuldner heißt es :
Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswerts zugerechnet ist.

Warum darf bei Eigentumswohnungen der Vermieter die Grundsteuer so in die Betriebskostenabrechnung einstellen, wie sie ihm gegenüber festgesetzt wurde?

Ich bin die Mieterin der Wohnung und muss die volle Grundsteuer zahlen obwohl ich nicht die Eigentümerin des Grundstückes bin und auch kein Steuerbescheid erhalten habe.

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Karin Kampmann
    am 12. März 2018
    1.

    außerdem neigen gerade ärmere Städte und Gemeinden zu einer Erhöhung der Grundsteuer zum Ausgleich Ihres Haushaltes. Leider wird dadurch das Wohnen für Normalverbraucher immer teurer.

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