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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Klaus Friedrich am 30. Mai 2012
8038 Leser · 0 Kommentare

Außenpolitik

Fukushimas Zusammenbruch droht! Was unternimmt die Deutsche Regierung außenpolitisch?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

was unternimmt die Deutsche Regierung außenpolitisch, angesichts des drohenden Zusammenbruchs des Reaktorblocks 4 in Fukushima, mit einer daraus folgenden globalen nuklearen Verseuchung der nördlichen Hemisphäre?

Die Berichterstattungen über die nachlässigen Aufräumarbeiten der Firma TEPCO und der aktuelle Zustand des Reaktorgebäudes 4 sind besorgniserregend.
Das strukturell beschädigte Reaktorgebäude mitsamt dem Pool hat Schlagseite. Wenn das Kühlwasser entweicht, dauert es nur Stunden, bis alle Brennstäbe aus Block 4 Feuer fangen und freigelegt werden ohne jeden Schutz gegen die Strahlung. In einer Kettenreaktion würde es auch zu einer massiven Strahlenfreisetzung der benachbarten, gelagerten Brennstäbe kommen und die Kontrolle über alle sechs Reaktoren verloren gehen.
Eine massive nukleare Verseuchung der gesamten nördliche Hemisphäre wäre die Folge.

Viele zuverlässige Experten sind sich einig, bei einem weiteren Beben der Stärke 7.0 wird das Reaktorgebäude entweder einstürzen, oder das Abklingbecken auslaufen.

Wissenschaftler bestätigen, dass es eine 70% Chance eines Erdbebens der Größe 7.0 in Fukushima noch in diesem Jahr gibt und eine 98% Chance in den nächsten drei Jahren!
Im Zeitplan von TEPCO wird mit der Entfernung der Brennstäbe jedoch nicht vor 2014 begonnen!
Damit besteht ein erschreckend hohes Gefahrenpotential einer globalen nuklearen Verseuchung!

Könnten Sie, Frau Dr. Merkel Ihren außenpolitischen Einfluss nicht dahingehend geltend machen, dass nukleare Sicherheitsgipfel sich des zentralen Problems von Reaktor 4 in Fukushima mit hoher Priorität annehmen und dass ein unabhängiges Expertenteam gebildet werden muss?!
Sie haben die politische Kompetenz sich hierfür stark zu machen, ohne die diplomatischen Beziehungen zu Japan zu gefährden.

Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Friedrich

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 31. August 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Friedrich,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Entscheidung für einen Energiemix mit oder ohne Kernenergie ist das Recht eines jeden Staates. Das gilt innerhalb der EU wie international und ist insbesondere in Artikel IV des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages geregelt. Das heißt: Auch wenn Deutschland 2011 den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen hat, respektieren wir das Festhalten anderer Staaten an der Kernkraft.

Weil Nuklearunfälle sich auch grenzüberschreitend auswirken können, dringt die Bundesregierung in der EU und international auf möglichst hohe und verbindliche Sicherheitsstandards bei der Nutzung der Kernenergie. Die sogenannten EU-Stresstests und der Aktionsplan der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Verbesserung der weltweiten nuklearen Sicherheit von 2011 sind wichtige erste Schritte auf dem Weg dorthin.

Was die Aufräumarbeiten des beschädigten Reaktorblocks in Fukushima anbelangt, so ist nach Informationen der Deutschen Botschaft in Japan das Reaktorgebäude 4 erstmals für Journalisten zur Besichtigung freigegeben worden. Die Begehung erfolgte parallel zu einer Besichtigung durch den japanischen Umwelt- und Kernkraftwerkunfall-Minister Hosono.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung