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Abstimmungszeit beendet
Autor Gabriele Kerting am 05. Dezember 2016
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Die Kanzlerin direkt

Gesetzeslücke: Fehlende Berücksichtigung von geleisteten Arbeitsjahren für die Rente als Selbständige

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
ich wende mich an Sie um auf eine zu schließende Gesetzeslücke im Rentensystem geht für Selbständige.
Das derzeitige Rentengesetz schließt Selbstständige von der Anerkennung an "Arbeitsjahren" aus!
D.h. ich müßte diese Arbeitsjahre nun nochmals "erarbeiten". Das obwohl man seit dem 15 Lebensjahr
bereits 41 Jahre arbeitet bescheinigt die Rentenkasse nur 35 Jahre und das man die 45 Jahre nie schaffen wird.
Berufsjahre also für die man KV-Beiträge und EK-Steuer gezahlt hat während seiner Selbstständigkeit, für Rentenbeiträge hat es leider fin. nicht gereicht.
Ich frage Sie, Frau Kanzlerin: wo und für was sind denn diese gezahlten Gelder in Form von Einkommenssteuer und KV-Beiträge in Zeiten meiner Selbstständigkeit verwendet worden wenn man mir nun - wegen einer Gesetzeslücke - diese 6 ArbeitsJahre plötzlich nicht anerkennen will?! Ich will nur die z.Zt. 41 Berufsjahre anerkannt haben, Anspruch auf RV-Geld für die Zeit der Selbständigkit in denen ich nicht eingezahlt habe begehre ich nicht - zumal man ja auch nachträglich nichts einzahlen hat dürfen. Wieso werden Deutsche Arbeitnehmer so schlect behandelt dafür das sie arbeiten und warum werden die, die nichts in diesem Lad dazu beitragen besser gestellt und bekommen alles vom Staat bezahlt und erstattet ? Ich bitte um Stellungnahme wo und wann hier eine dringend fällige Gesetzesänderung zu erwarten ist. Bis dahin wünsche ich eine geruhsame Adventszeit.