Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Christian Grill am 10. Januar 2009
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Gesundheit

Gutachter

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen:

Warum gelten vor Gericht Gutachter, die nachweislich (Gerichtsprotokoll) zu 80 Prozent für private Versicherungsunternehmen Gutachten erstellen und somit einen Großteil ihrer Einnahmen daraus bekommen, immer noch als neutral wenn es um die Erstellung eines Gerichtsgutachtens geht?

Hier kann doch von staatlich garantierter Neutralität keine Rede sein. Warum kann ein Geschädigter einen solchen 80% für die Versicherung arbeitenden Gutachter nicht als befangen ablehnen?
Was ist mit einem Richter zu tun, der dieser Ablehnung nicht stattgibt?

Mit freundlichen Grüßen
Christian Grill aus Berchtesgaden