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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Thomas Schlanert am 18. September 2013
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Innenpolitik

Hartz IV - moderne Sklaverei

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wie steht unsere Bundesregierung zu den eigenen Gesetzen, oder anders gesagt, wenn diese gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte verstoßen.

Die Eingliederungsvereinbarung die man auf dem Amt unterschreiben muss verstößt mehrfach gegen die Gesetze.

volle Kontrolle, man darf ohne Zustimmung der ARGE seinen Wohnsitz nicht verlassen.

Verstößt gegen
Art.11 GG "Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet"
Art.13 MR "Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates
frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen."

Muss jede Zumutbare Beschäftigung annehmen, auch wenn diese noch so sinnlos ist, 1 Euro Job
sogenannte sinnlose Weiterbildungsmaßnahmen, Bewerbungstraining.

Verstößt gegen Art.12 GG "Freie Berufswahl / Verbot von Zwangsarbeit"

Dies sind nur zwei Beispiele. Das zeigt, in welch menschenverachtenden Praxis hier vom System Recht und Gesetz mit Füßen getreten werden.

Ich könnte noch mehr Beispiele und Paragrafen aufzählen gegen das „Harz 4“ verstößt.
Man kann natürlich alles beim alten lassen, wenn sogar schon „Nichtbundesbürger“ einen Harzantrag stellen dürfen. Wen stört es dann wohl, doch nur die Leute die arbeiten oder arbeiten wollen.

Ich kann nur hoffen das den Harzämtern mal richtig auf die Finger geklopft wird, bevor es Leute gibt die dort ausrasten.
"Die armen Ämter haben ja so viel zu tun", sind aber in meinen
Augen Inkompetent. Diese haben vorallem in Sachen Meschlichkeit Nachholbedarf.