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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Aurelia Weinhold am 22. Juni 2017
5594 Leser · 1 Kommentar

Familienpolitik

Jugendamt als Verfahrensbeteiligte

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

vor dem Familiengericht ist das Jugendamt verfahrensbeteiligt. Damit gibt es keinen Straftatbestand mit dem unvollständige und einseitige Stellungnahmen von Jugendsamtmitarbeitern zuungunsten der Eltern im Falle von Inobhutnahmen geahndet werden können. Diese stellen auch keinen Prozessbetrug dar.
Wegen des Sozialdatenschutzes haben Eltern kein Recht auf Akteneinsicht beim Jugendamt. Sie haben so im Falle der Inobhutnahme keine Möglichkeit einseitige Aussagen des Jugendamtes vor dem Familiengericht nachzuweisen.

Warum stellen die Stellungnahmen des Jugendamtes vor dem Familliengericht keine Zeugenaussagen dar?
Warum wird für betroffene Eltern keine Möglichkeit zur Akteneinsicht beim Jugendamt gesetzlich verankert?
Warum wird zugelassen dass aufgrund dieser Gesetzgebung das Vertrauen in die sehr wichtige Arbeit der Jugendämter und letzendlich auch in den Staat beschädigt wird?

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Andrea Martina Huber
    am 23. Juni 2017
    1.

    Die Jugendämter treiben unkontrolliert häßliche Blüten.
    Kontrolliert werden müßten sie wieder wie vor 1992 von den Landesjugendämtern, zum Beispiel hat das Landesjugendamt im Landschaftsverband Rheinland Köln seinen Sitz.
    MfG
    Familie
    Simon und Andrea Martina Huber

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