Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Matthias Kaspar am 09. Dezember 2010
8663 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Kindergeldzahlung auch während einer Haftstrafe

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

durch ein Fernsehinterview mit einem Berliner Jugendrichter wurde ich auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass Kindergeld unabhängig von einer Haftstrafe ausgezahlt wird. Dies bedeutet, dass auch während einer z.B. 2 jährigen Haftstrafe eines jugendlichen Straftäters, das Kindergeld weiterhin und uneingeschränkt an seinen Erziehungsberechtigten ausgezahlt wird. Mir verschließt sich der Sinn dieser Maßnahme. Kindergeld soll allein dem Wohle des Kindes dienen. Das Kind wird aktuell ja aber bereits in der Vollzugsanstalt versorgt. Das der Erziehungsberechtigte das Geld für das Kind aufspart, wird nur in den seltensten Fällen praktiziert werden.
Warum ist eine Aussetzung des Kindergeldes während einer Haftstrafe des Jugendlichen nicht möglich?

Wenn dies rechtlich nicht möglich sein sollte und eine Gesetzesänderung nicht erwünscht ist, warum versuchen wir nicht zumindest Alternativen zu finden?

Das Kindergeld könnte z.B. in einem Fond angespart werden und dem Jugendlichen nach dem Strafvollzug für eine Berufsausbildung / Weiterbildung oder ähnliche integrative Maßnahme zur Verfügung stehen.

Vielen Dank und viele Grüße

Matthias Kaspar