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Abstimmungszeit beendet
Autor A. Kornexl am 27. Dezember 2009
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Familienpolitik

Kinderklau

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wie ist es möglich, dass nach § 8a SGB VIII Sozailbürgerhäuser (Jugendämter) bei Inobhutnahme - ohne vorher zu pürfen, ob ein Kind noch weitere Familienmitglieder hat, von denen keine Gefahr für das Kind ausgeht - bis zu Verfahrensbegin vor Gericht (mindestens 4-5 Wochen) in ein Heim verbringen darf, in dem die Eltern lediglich 2 X die Woche es besuchen darf und die Großeltern dürfen sich nach Anweisungen des Jugendamtes überhaupt nicht sehen lassen. Selbst bei Anrufen, um sich nach dem kleinen zu erkundigen, werden vom Heim nachfragen gemacht, ob wir uns nicht mit den Eltern in Verbindung gesetzt hätten, also ein ungefährer Hinweis darauf, wir sollten doch bei den Eltern nachfragen, wie es dem Kleinen geht.
Wir finden es sehr bedauerlich nach der heutigen Kenntnis, dass es immer noch möglich ist, Kinder wegen strittige Sorgerechtsverfahren - nicht wegen Gewalt, Verwahllosung oder sonstige tatsächliche Gefahr von Eltern, Kinder im Heim untergebracht werden. Unser Enkel ist nun seit 3 Wochen im Heim und entfremdet sich mehr und mehr. Und es dient u. E, nur dazu, dass der Geschäftszweig "Heim" überleben kann. Sie dazu auch viele Erfahrungsberichte zu Eltern. Wobei wir schon der Meinung sind, dass bei Verwahllosung sofort eingeschritten werden soll, wenn keine anderen Familienmitglieder die Sorge übernehmen können oder wollen. Unser Enkel hätte bei uns aber die beste Obhut und müsste nicht in einem Heim, das sehr wohl seelischen Schaden hinterlässt, untergebracht sein. Warum geht ein Jugendamt über die Kinderseele hinweg? Ohne vorher zu prüfen, ob es nicht eine bessere Lösung zum Wohl des Kindes gibt. Für die seelische Entwicklung eines Kindes ist ein urzeitlicher Instinkt in der Familie aufgehoben zu werden.
Erfahrungsberichte zeigen, wieviel an einem Kind im Heim verdient wird. Ist das der Beweggrund für viele im Heim landende Kinder, die Großeltern, Tanten oder ähnliche Verwandte für diesen Fall hätten???????

Dem Grundgesetz nach dürfte soetwas doch gar nicht mehr angewandt werden. Diese Missstände sind keine neuen Erkenntnisse!!!! sondern stammen aus einer Herkunft, in der es üblich war, die Kinder einfach mit vorgeschobenen Argumenten einzubehalten. Hier muss dringend und schnellstens etwas unternommen werden.

Wir wissen, dass Sie unseren Fall nicht kennen, dennoch betrifft dies nicht nur unseren Fall, sondern mehr Familien, die immer noch mit unserem veralteten Rechtssystem zu leiden und zu kämpfen haben. Aber dabei sind die allerärmsten, die Kinder. Die werden entfremdet und müssen u. U. (je nach Gutdünken des Jugendamtes) auch in fremde Pflegefamilien untergebracht werden. Und wenn die Pflegefamilie nur zu eigenen Zwecken beim JA angibt, dass irgendetwas mit den Eltern nicht in Ordnung sei, sehen diese Kinder ihre Familien nie wieder. Eine grobe Differenzierung in der Gesetzgebung wäre schon ein sehr wesentlicher und wichtiger Teil, den Jugendämtern auch mal die Hände insoweit zu binden, dass diese auf schnellstem Wege alles zu prüfen hätten, schließlich geht es hier um unsere zukünftigen Kinder.
Nach dem Grunde ist ein Verlangen eines Kindes und auch ein Verlangen des verantwortungsvollen Elternteils oder auch Großelternteil, ein urinstikliches Bestreben und wird die Handlungen (Misshandlungen von JA) mit unseren Gesetzen grundsätzlich für Ehrbar gehalten.

Sollten Sie an einem Bericht des Verlaufs in einer solch strittigen Sorgerechtsverfahrens benötigen, können wir Ihnen hierzu so manches berichten. Ebenfalls die Erfahrungsberichte im Internet.
Geben Sie doch mal in Google "Kindesentzug vom JA" oder beispielsweise "Kinderklau" ein. Ihnen wird dabei das Herz schwer, auch ohne die detaillierten Akten zu kennen. Es sind nicht nur Eltern, die in der Sache falsch liegen, sondern Eltern, die durch das einseitige Sorgerecht in die Predullie geraten.

Mit freundlichen Grüßen
Anton und Manuela Kornexl