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Abstimmungszeit beendet
Autor Theresa Rena am 23. Oktober 2009
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Soziales

Krankenversicherung für Hartz VI-Empfänger bei Zeitarbeit

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.
Da für mich mit Mitte 50 nicht wirklich noch die Chance besteht, nochmals in ein festes Arbeitsverhältnis zu kommen, habe mir immer wieder mal durch Zeitarbeit meinen Lebensunterhalt selbst verdienen können.

Natürlich hätte ich lieber eine Festanstellung, aber im Moment sind diese Jobs die einzige Möglichkeit für mich, wäre da nicht die Tatsache, dass ich mir immer im Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses meine Krankenkasse selbst bezahlen muss!

Zeitarbeitsfirmen zahlen Gehälter erst im Folgemonat aus, da diese erst noch berechnet werden müssen. Somit ist man im Folgemonat nicht leistungsberechtigt, was ja soweit noch in Ordnung ist. Dass man aber von den notorisch kleinen Gehältern, die von Zeitarbeitsfirmen bezahlt werden, dann auch noch jedes Mal die gesetzliche Krankenkasse aus eigener Tasche bezahlten muss, kommt fast einer Bestrafung gleich! Eine Bestrafung, der man eigentlich nur dadurch entgehen kann, indem man solche Arbeitsverhältnisse gar nicht mehr annimmt und lieber zu Hause bleibt.
Da stellt sich auch die Frage, ob die Sozialbürgerhäuser nicht besser die Leistungsbezieher dazu animieren sollten, so oft und so viel wie möglich zu arbeiten, statt sie dafür auch noch zu bestrafen.

Es würde mich sehr freuen Ihre Meinung zu diesem Thema zu hören, oder haben Sie vielleicht sogar einen Rat für mich??