Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Angelika Tesch am 16. September 2015
9690 Leser · 12 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Ladendiebstahl

Sehr geehrte Frau Merkel,

mir ist zu Ohren gekommen, dass Flüchtlinge, in einem Laden Waren im Wert von unter 20,- einfach mitnehmen dürfen ohne wegen Diebstahls angehalten zu werden oder auch nur aufgefordert zu werden, die Waren zurückzugeben.

Stimmt das so? Und wenn ja, auf welcher Gesetzesgrundlage beruht diese Entscheidung?

Die Sorge, dass der Gleichheitsgrundsatz in unserem Rechtsstaat gefährdet ist, teile ich mit vielen Bürgern.

Ich hoffe, Sie können mir eine beruhigende Antwort geben.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Tesch

Kommentare (12)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 17. September 2015
    1.

    Wenn das stimmt.....wäre schön ein dicker Hund.....lernt man so unsere Werte???

  2. Autor Carola Gleinig
    am 17. September 2015
    2.

    Ja Frau Tesch ...mir ist dies ebenso zugetragen worden..hier ging es um Summen bis 50Euro und wobei die Mitarbeiter des Discounters angewiesen wurden keine Polizei bei Diebstählen zu holen !!!!...

  3. Autor Erhard Jakob
    am 17. September 2015
    3.

    Carola,

    ich kann mir nicht vorstellen, dass Discounter-Mitarbeiter
    eine solche Anweisung erhalten haben.

    Die Bundeskanzlerin kann nur sagen, dass sie über
    solchen Machenschaften keine Kenntnis hat und
    das auch nicht gesetzlich abgesichert wurde.

    Allerdings ist mir vor geraumer Zeit etwas ähnliches passiert.
    Ich wollte Aufklärung erreichen, ob ein Minister sich einer
    Straftat schuldig gemacht hat? Oder nicht?
    Diesbezüglich habe ich in diversen Zeitungen Anzeigen geschaltet.
    Ein Mitarbeiter fragte mich bei der Aufgabe einer solchen Anzeige,
    wie ich heiße. Ich nannte meinen Namen und darauf die Rück-
    meldung, dass die Zeitung ein Rundschreiben erhalten habe,
    dass sie in dieser Sache nichts mehr veröffentlichen soll.
    Diese Rückmeldung erhielt ich später auch von anderen
    Zeitungen. Jetzt gibt es nur noch wenige Blätter,
    welche diesbezüglich Anzeigen schalten.

    In Hinblick auf das vorgenannt, kann es schon sein,
    dass so eine Anweisung gegeben wurde.

    Aber sicher nur mündlich
    und nicht schriftlich.

    Im Streitfall kann das dann
    bestritten werden.

    Wenn das jemand behaupten würde,
    wäre das sowieso sein letzter
    Arbeitstag.

  4. Autor ines schreiber
    am 17. September 2015
    4.

    Das kann doch nicht wahr sein......

  5. Autor Wilhelm Voigt
    am 17. September 2015
    5.

    Liebe Frau Tesch liebe Frau Gleinig,
    wo kann man denn mehr Infos dazu finden?

  6. Autor Carmen Nusskern
    am 17. September 2015
    6.

    Das ist ein Skandal und entbehrt sicher jeder rechtlichen Grundlage. Und es entzieht gleichzeitig jede Grundlage der Integration in unsere Gesellschaft mit unseren Werten. Durch solche unsinnigen Massnahmen schürt man geradezu einen Bürgerkrieg an. Eine Einladung an alle Asylanten, sich einfach zu nehmen was sie wollen, das darf nicht sein.

  7. Autor ines schreiber
    am 17. September 2015
    7.

    Ist das vielleicht eine Firmen-Interne Anweisung.....weil das nur Ärger gibt....aber auch dann ....ist es nicht hinnehmbar...

  8. Autor Erhard Jakob
    am 16. Oktober 2015
    8.

    Diebstähle konnte man in der Vergangenheit nicht verhindern,
    kann man in der Gegenwart nicht verhindern und wird
    man auch in der Zukunft nicht verhindern können.

    Aber eines kann man, man kann die Straftaten aufklären und
    die Straftäter Tat und Schuld angemessen bestrafen.

    Wenn Straftaten unverzüglich angemessen geahndet werden,
    ist das besser als wenn der Diebstahl nach Jahren unan-
    gemessen (zu milde) geahndet wird.

  9. Autor ines schreiber
    am 16. Oktober 2015
    9.

    Rosi..Nein...Diebstahl ist eine Straftat.....und es ist egal ob es ein Brötchen oder ein Auto ist...und muss geahndet werden.....und ehrlich Geschäfte legen Diebstähle auf den Warenpreis um.....so wird es für jeden teurer....und auch nervig an der Kasse.....weil mittlerweile schon in Eierkartons geschaut wird....

  10. Autor Yan Suveyzdis
    am 17. Oktober 2015
    10.

    ist Diebstahl eine Straftat in Deutschland? ja.. ja... für Deutsche)))

  11. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.