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Abstimmungszeit beendet
Autor Torben Nagel am 08. September 2014
7512 Leser · 2 Kommentare

Gesundheit

Lösung des Problems für Wartelisten bei Organtransplantationen

Bitte regen Sie im Gesundheitsministerium an, daß es endlich einen Pass gibt, der bescheinigt, daß bei Zurücksenden an die Krankenkasse man zustimmt, daß beim Ableben man auf sämtliche Organe verzichtet und diese spendet. Dafür möchte dann jedoch zu Lebzeiten der Spender eine Summe von ca. 5000 Euro einmalig überwiesen bekommen. Ich denke, das ist ethisch vertretbar und wird sämtliche Probleme des Wartens auf Organe in 10-20 Jahren behoben haben. Dieses Geld sollte gut investiert sein. Ich würde sofort unterschreiben. Jedoch aufs gute Herz der Menschen zum spenden von Organen würde ich nicht wetten. Bitte verändern Sie etwas und bringen Sie es in Bewegung. Die Wartenden werden es Ihnen danken, Frau Merkel.

Mit freundlichen Grüßen Torben Nagel, Krankenpfleger aus Leidenschaft

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 09. September 2014
    1.

    Sehr geehrter Herr Nagel,

    das von Ihnen Vorgeschlagene wird mit Sicherheit vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Nicht aus der manchmal waltenden Haarspalterei unter Juristen, sondern genau aus ethischen Gründen, die Sie hier anführen.

    Es gibt in der Tat bei der Organspende zwei Ethiken:

    1. Diejenige der Hilife, auch bei Unterbrechung des menschlchen Sterbeprozesses.
    2. Diejenige, die den ununterbrochenen menschlichen Sterbeprozess für ein ethisches Gut hält wie auch die Ethik des Selbstbehalts. So wie ich auf die Erde gekommen bin, so in dieser Gänze will ich auch wieder zur Natur werden.

    Die Wahlfreiheit zwischen dem Ersten und dem Zweiten sollte immer bleiben und das schließt eine Bevorzugung der einen Sichit aus.

    Deshalb ist auch der Organspendeausweis so gehalten, dass der Betreffende nicht etwa widersprechen, sondern ausdrücklich zustimmen muss. Wird eine Zustimmung nicht aufgefunden, darf kein Organ entnommen werden. Wer aber die Organspende für wichtig hält, wird selbst bemüht sein, den entsprechenden Organspendeausweis mit Spendebereitschaft mit sich zu tragen.

    Ich führe meinen Organspendeausweis übrigens auch mit mir. Da steht allerdings drin, dass ich kein Organ spende und auch kein Organ erhalten will.

    Keine Frage: Ich achte die Auffassung anderer hoch, die zu anderer Entscheidung gekommen sind, wie ich auch darum bitten möchte, dass andere wiederum diese Auffassung achten. Meine Überzeugung, die ja niemand teilen muss: Der Zweck heiligt NICIHT die Mittel. Mit den zunehmenden technischen Miitteln wächst auch die Schar derer, die Hilfe beantragen, wo sie vor 10, 20 oder 30 Jahren nie daran gedacht hätten. Ggf. bis zu Haut und Haaren und nebst einem neuen Herzen auch ggf. ein neues Gehirn, wenn´s denn sein muss und einschlägig bezahlt werden kann.

    Herzliche Grüße
    Helmut Krüger

  2. Autor Helmut Krüger
    am 09. September 2014
    2.

    Ergänzung:

    Es geht dabei um die Vernutzung des Lebens oder eben nicht. Die Ethik des Selbstbehallts entzieht sich des Nutzens. Und auch das muss erlaubt und geachtet werden. Der Vorwurf - nur wel die technischen Möglichkeiten dazu geschaffen worden sind - dass Hilfe verweigert worden wäre, darf so weder direkt noch indirekt im Raum stehen. Andernfalls führte das - auf einem Floss, auf dem es nichts mehr zu essen gäbe - dazu, dass einer für die anderen herhalten muss.

    Organe sind nur dann von Wert, wenn sie dem LEBENDEN Körper entnommen werden, nicht dem toten.

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